Was die Tat selbst betrifft, ist der heute 25-jährige Armenier geständig. Er gibt zu, seine damals 21-jährige Lebensgefährtin getötet zu haben. Die beiden waren seit Jahren ein Paar, nach ihrer Tradition waren sie bereits Mann und Frau, die standesamtliche Bestätigung fehlte nur noch. Seit vier Jahren versuchte das Paar Kinder zu bekommen, sogar eine Kinderwunschklinik suchten die beiden auf. In jener Nacht war anfangs gar nichts Besonderes, kein Streit. Im Gegenteil, man hatte Verwandtschaftsbesuch und irgendwann gingen alle schlafen.
Ertappt
Die junge Frau ging als Erste ins Schlafzimmer und chattete noch auf dem Handy. Als der bislang unbescholtene Maschinenführer das Zimmer betrat, steckte sie es ruckartig weg und versuchte es zu verbergen. Der Mann nahm es ihr weg, sah, dass es offenbar zahlreiche Männerkontakte gab. Angeblich wurden Liebesnachrichten ausgetauscht, Fotos verschickt und verschiedene Symbole, unter anderem Herzen angeheftet.
Anklagepunkt: Zu Tode gewürgt
Da sah der Angeklagte angeblich rot. Er gab ihr zwei Ohrfeigen, sie sagte, sie könne es erklären. Seit er dann die Hände um ihren Hals legte und mehrere Minuten würgte, seit dem Zeitpunkt hat der Mann offenbar keine Erinnerung mehr.
Intensiver Chatverlauf
Verteidiger Stefan Harg zitiert aus den ausgedruckten Chatverläufen. „Wie geht es Dir mein Liebling? Du bist so süß“, heißt es dort beispielsweise. Ein anderer spricht von Heirat, 1800 Nachrichten wechselten in nur einer Woche zwischen einem anderen Mann und dem späteren Opfer hin und her. „Ich konnte nicht verstehen, wie sie mir das antun konnte“, erinnert sich der Angeklagte an unzählige Kussmund- und Herzsymbole.
Nach der Einvernahme des Angeklagten ist nun die Gerichtsmedizinerin am Wort. Sie spricht über die Todesursache, die eindeutig Gewalteinwirkung gegen den Hals war. Die Folge war somit langandauernder Sauerstoffmangel und schlussendlich Tod.
Totschlag oder Mord?
Die Verteidigung geht von Totschlag aus, der ist mit fünf bis zehn Jahren Strafrahmen wesentlich milder bestraft als Mord.
Reinhard Haller wird zudem am heutigen Gerichtstag zu Affekt und allgemeiner Gemütsbewegung des Angeklagten referieren.
(VOL.AT)