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Nachtgastronomie: Zehn Prozent mussten in Coronazeit zusperren

Zehn Prozent der Nachtgastronomie wurden in der Coronazeit geschlossen.
Zehn Prozent der Nachtgastronomie wurden in der Coronazeit geschlossen. ©Pixabay (Sujet)
Etwa zehn Prozent der Betriebe der Nachgastronomie haben seit Beginn der Coronapandemie für immer geschlossen, so der Verband Österreichischer Nachtgastronomen am Dienstag. Auch der Ausblick ist laut dem Verband nicht rosig.
Nachtgastro fehlt für Vollbetrieb Personal

Die Zahl der Clubs und Discos in Österreich sei von knapp 3.000 auf 2.700 gesunken, so Stefan Ratzenberger, Obmann des Verbandes Österreichischer Nachtgastronomen (VÖNG). "Die Zukunft ist ebenso ungewiss und für manche perspektivenlos."

Teuerung setzt auch Nachtgastronomie zu

Viele Discotheken und Clubs ächzen neben der hohen Inflation und Energiekosten derzeit nicht nur unter fehlenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch unter einem geänderten Ausgehverhalten, so Ratzenberger. Viele hätten mit 16 Jahren gar nicht mit dem Fortgehen beginnen können, da die Discos geschlossen halten mussten, bis sie 18 Jahre alt wurden.

VÖNG fordert "attraktivere Modelle" für Nachtgastronomie

Um zumindest die Mitarbeitenden wieder leichter zu finden brauche es "attraktive Modelle für Studierende und ein steuerfreies Prämienmodell für Rückkehrer in die (Nacht-)Gastronomie", so eine VÖNG-Forderung. Angebracht seien weiters ein eigens definiertes Energie-Mehrkosten-Modell für die Nachtgastronomie analog zu bestehenden Modellen und ein temporär einheitlicher Steuersatz von 10 Prozent auf Speisen und Getränke in der (Nacht-)Gastronomie, um die hohen Energiekosten abzufedern. Fremd- und Eigenkapital gehöre zudem steuerlich gleichgestellt.

COFAG prüft Corona-Förderungen und Garantien

Neben der genannten Schwierigkeiten kommt laut Ratzenberger auch "der aktuelle Feldzug der COFAG im Rückverlangen der geleisteten Mietzuschüsse" im Gefolge der staatlichen Coronahilfen hinzu. "Das führt lediglich zu einer weiteren Verschiebung der Problematik, denn viele Vermieter verfügen nicht mehr über die erhaltenen Mietzahlungen. Somit gerät der Vermieter in ein Liquiditätsproblem, das letztlich wieder zu Lasten des Mieters geht", glaubt Ratzenberger. "Ein solches Vorgehen darf keinesfalls zu weiteren Pleiten führen", fordert er "Klarstellungen rund um aktuelle Miet-Rückforderungen".

Die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) prüft derzeit ja verstärkt, inwieweit Förderungen und Garantien zu Unrecht bezogen wurden und fordert die entsprechenden Beträge zurück. Es könne durchaus sein, dass sich die Voraussetzungen für Förderungen geändert hätten oder auch Gutschriften erfolgt seien, die bei den Förderungen zu berücksichtigen seien.

COFAG betont sich an rechtliche Vorgaben zu halten

Das Vorgehen der staatlichen Corona-Finanzierungsagentur COFAG bei der Gewährung von verringerten Zuschüssen für Pachtobjekte sei verordnungs- und gesetzeskonform, hatte es zuletzt auch von der Hoteliervereinigung (ÖHV) geheißen. Diese verwies darauf, dass Mieten für Geschäftsräume, die wegen Lockdowns nicht nutzbar waren, laut Oberstem Gerichtshof reduziert werden müssten, und dass eine ähnliche Entscheidung für Pachtverträge fehle.

Die COFAG halte sich strikt an die rechtlichen Vorgaben für die Zuschussgewährung, die sie vom Verordnungsgeber erhalten habe, hielt die COFAG dazu fest. "War ein Pachtobjekt wegen eines behördlichen Betretungsverbotes nicht (vollständig) nutzbar, so ist der zuschussrelevante Pachtzins entsprechend zu reduzieren", hieß es. In der Folge komme es zu allfälligen Rückforderungen von anteiligem Fixkostenzuschuss und Verlustersatz durch die COFAG. "Die rechtlichen Vorgaben für die Zuschussgewährung durch die COFAG sind somit eindeutig."

(APA/Red)

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