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"Negatives Testergebnis bei Grenzübertritt mitzuführen"

Landesrat Gantner war zum Thema "Testpflicht für Pendler" bei "Vorarlberg Live" im Studio zu Gast.
Landesrat Gantner war zum Thema "Testpflicht für Pendler" bei "Vorarlberg Live" im Studio zu Gast. ©Screenshot VOL.AT
Sicherheitslandesrat Christian Gantner hat bei "Vorarlberg Live" am Donnerstagabend die neuen Regeln für Pendler erklärt.
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FAQs zu Grenzübertritten

Nach Vorarlberg einreisende Personen, die den definierten Pendlerbegriff erfüllen, müssen sich ab Mittwoch (10. Februar) vor Einreise bzw. Wiedereinreise um eine elektronische Registrierung kümmern und eine ärztliche Bestätigung oder ein in Österreich ausgestelltes negatives Corona-Testergebnis mitführen, das nicht älter ist als sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme. Im Falle einer Kontrolle ist die negative Testbescheinigung vorzulegen. Gantner führte die neuen Bestimmungen im Gespräch mit VN.at-Chefredakteur Gerold Riedmann im "Vorarlberg Live"-Studio im Detail aus.

Zum Ausbau der Testmöglichkeiten im Land meinte Gantner, dass bereits ab heute zusätzliche Termine ab Montag, den 8. Februar, zu reservieren seien.

Hier für einen Testtermin in Vorarlberg anmelden

Insgesamt habe man mit Start am Montag die Testkapazitäten im Land auf 50.000 Tests pro Woche mehr als verdoppelt. Besonders die Möglichkeit sich für einen Friseurtermin "freitesten" zu lassen, habe in den letzten Tag für einen Run auf das Testangebot in Vorarlberg gesorgt.Die Testpflicht gilt generell für Kinder ab 11 Jahren, hielt Landesrat Gantner zudem fest.

Verpflichtende Registrierung

Durch die Verschärfung der Einreisebestimmungen ist künftig auch für den Pendlerverkehr vor Einreise bzw. Wiedereinreise nach Vorarlberg eine verpflichtende Registrierung mittels Einreise-Online-Formular (Pre-Travel-Clearance – PTC) nötig. Das Registrierungsformular gibt es direkt hier:
https://www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de oder über die Info-Seite des Landes Vorarlberg: www.vorarlberg.at/verkehr

Ausnahmen von der Registrierung

  • unvorhersehbare, unaufschiebbare, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis (zB. Beerdigung, schwere Krankheit)
  • zwingende Gründe der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen (z.B.: Versorgung eines Pferdes)
  • berufliche Überstellungsfahrten/Überstellungsflüge
  • die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp
  • Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst
  • Personen, die aus Österreich kommend ausländisches Territorium ohne Zwischenstopp zur Erreichung ihres Zielortes in Österreich queren (z.B.: "Deutsches Eck")
  • die Einreise in die Gemeinden Vomp-Hinterriss, Mittelberg und Jungholz

Ändern sich angegebene Daten, ist auch die Registrierung zu erneuern. "Somit ist spätestens bei Vorlage eines neuen ärztlichen Zeugnisses oder Testergebnisses, d.h. jedenfalls nach sieben Tagen, eine neuerliche Registrierung erforderlich", erläutert Gantner. Erfolgt in einem bestimmten Zeitraum keine Einreise nach Vorarlberg (z.B. wegen Homeoffice, Urlaub, Krankenstand, etc.) ist für den Zeitraum auch keine Registrierung notwendig.

Gratis-Testangebot in Vorarlberg

Kann ein ärztliches Zeugnis oder ein in Österreich ausgestelltes negatives Corona-Testergebnis nicht vorgelegt werden, ist der einreisende Pendler verpflichtet, sich unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach Einreise, einem molekularbiologischen Test bzw. Antigen-Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Die Kosten für den Test sind dabei selbst zu tragen, sofern nicht das Gratis-Testangebot in Vorarlberg (www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet) genutzt wird.

Wen trifft der "Pendlerbegriff"?

Unter den Pendlerbegriff fallen all jene Personen, die sich aus beruflichen Gründen, für den Schulbesuch, zum Studieren, aufgrund familiärer Beziehungen oder zum Besuch eines Lebenspartners regelmäßig (wenigstens monatlich) in Vorarlberg aufhalten. Ansonsten ist bei der Einreise nach Vorarlberg ein ärztliches Zeugnis oder ein negatives Testergebnis sowie eine Registrierungsbestätigung (Einreise-Online-Formular) vorzulegen, und es gilt eine verpflichtende zehntägige Quarantäne. Ab dem fünften Tag ist ein Freitesten mittels negativem PCR- oder Antigen-Test möglich.

(VOL.AT)

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