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Neue Richtlinien bei Wiederbelebung

Neue Richtlinien für die Erste Hilfe: Bei Atem- und Kreislaufstillstand soll das Verhältnis von Herzdruckmassage zu Beatmung von bisher 15 zu 2 auf künftig 30 zu 2 erhöht werden.

Das heißt pro zwei Atemstöße durch Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung soll es jetzt 30 Kompressionen des Brustkorbs geben. Das empfiehlt eine internationale Expertenkommission, die die bisherigen Richtlinien überarbeitete. Ziel ist es, mehr Menschenleben durch effektivere Erste Hilfe zu retten. Nach den in den Fachzeitschriften „Resuscitation“ und „Circulation“ veröffentlichten neuen Regeln sollen Laien-Ersthelfer nicht mehr nach komplizierten Zeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand suchen, bevor sie eine Herzmassage beginnen.

Denn solche Zeichen seien für Ungeübte nur schwer mit Sicherheit zu bestimmen. Wenn ein Mensch nicht reagiere und nicht normal atme, solle mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden. Im Zweifelsfall solle zudem immer der Herzmassage der Vorzug vor der Beatmung gegeben werden. „Neue Studien haben gezeigt, dass eine effektive, möglichst ununterbrochene Herzdruckmassage für das Überleben äußerst wichtig ist“, erklärt der Heidelberger Universitätsklinik für Anästhesiologie, Bernd Böttiger, der an der Überarbeitung mitwirkte.

Die neuen Richtlinien beruhen auf der Auswertung sämtlicher aktueller Studien zur Wiederbelebung durch rund 380 internationale Experten. Diese schlagen zudem vor, an Orten mit hohem Publikumsverkehr wie Flughäfen, Sportstätten und Einkaufszentren Defibrillatoren zu installieren, die im Notfall von Laien bedient werden können, bevor das Rettungsteam eintrifft. Im Gegensatz zu den USA ist dies in Deutschland bisher noch selten üblich. Studien zeigen jedoch nach Angaben der Mediziner, dass durch einen rechtzeitigen Elektroschock des Herzens die Überlebensrate um mindestens 25 Prozent erhöht werden kann.

Nach den neuen Regeln soll ab sofort bei Herzflimmern im übrigen nur noch einmal pro Wiederbelebungszyklus defibrilliert werden, unmittelbar gefolgt von einer zweiminütigen Herzmassage. Bisher wurde mit der Herzmassage gewartet, bis der Herzrhythmus durch das Gerät analysiert war, was aber mehr als 30 Sekunden dauern konnt. Die neuen Richtlinien betreffen auch Notfallmaßnahmen durch Sanitätskräfte und Ärzte: Bewusstlose Patienten, die nach einem Herzstillstand in das Krankenhaus eingeliefert werden, sollten unter Umständen für zwölf bis 24 Stunden auf 32 bis 34 Grad gekühlt werden, da diese so genannte Hypothermie Überlebenschancen sichere und das Gehirn schütze.

Auch die Anwendung von Medikamenten, die Blutgerinnsel auflösen, wurde nun erstmals in die Richtlinien zur Wiederbelebung aufgenommen. Vor allem wenn eine Lungenembolie als Ursache eines plötzlichen Herzstillstandes vermutet werde, solle der Einsatz eines Medikaments, das das Blutgerinnsel auflöse, während der Wiederbelebung erwogen werden.

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