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Österreichischer Straßenverkehr: Diese Neuerungen kommen 2020

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Ab Jänner 2020 warten einige Änderungen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich. Hier ein Überblick über bereits bekannte Neuerungen.
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Mit Beginn des Jahres 2020, aber auch im Laufes des Jahres warten einige Neuerungen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich. Hier ein Überblick über die bereits bekannten Änderungen 2020.

WLTP-Messwerte in Verkaufsunterlagen

Ab 2020 muss der Normverbrauch von neuen Pkw in Verkaufsunterlagen verpflichtend nach dem neuen Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) angegeben werden. Darin sind mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge beinhaltet. Außerdem werden höhere Geschwindigkeiten gefahren und Sonderausstattungen berücksichtigt. Im Labor gemessene Verbräche fallen daher meist höher aus. "Die Konsumenten bekommen mit dem WLTP-Testverfahren einen realitätsnäheren Normverbrauch für den Neuwagenkauf an die Hand", sagt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober.

Ab April sollen der Normverbrauch nach dem neuen Verfahren und die zugehörigen CO2-Emissionen auch im Zulassungsschein festgehalten werden. Bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen werden die Werte auf dem Chip abgespeichert.

Ökologisierung der NoVA und Anpassung an den WLTP

Neben einer Ökologisierung kommt es ab 1. Jänner 2020 auch zu einer Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Pkw an das neue Messverfahren WLTP. Ob mehr oder weniger NoVA als früher fällig wird, hängt unter anderem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen und somit der Normverbrauch im WLTP im Vergleich zum alten Testzyklus verändert hat.
"Die Verschärfung des CO2-Malus und die neue NoVA-Formel trifft Pkw mit höheren CO2-Emissionen stärker. Es lohnt sich also umso mehr, ein möglichst effizientes Auto zu kaufen", so Grasslober.

Die NoVA für Motorräder wird ebenfalls anhand der CO2-Emissionen berechnet. Wer vor dem 1. Dezember 2019 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abgeschlossen hat, das noch vor dem 1. Juni 2020 geliefert wird, kann sich zwischen der alten und der neuen Berechnungsmethode entscheiden.

CO2-Ausstoß beeinflusst Versicherungssteuer

Ab 1. Oktober wird für Neuzulassungen die motorbezogene Versicherungssteuer für Pkw anhand des CO2-Ausstoßes bemessen. Diese wird dann gemeinsam mit der Prämie für die Haftpflichtversicherung von der Versicherung eingehoben. Zuvor wurde diese anhand der Leistung berechnet.

Auch bei Motorräder wird nicht nur der Hubraum sondern auch der CO2-Wert in die Berechnung einfließen. Somit werden ab Oktober 2020 alle direkten Steuern auf neuzugelassene Autos und Motorräder von den CO2-Emissionen abhängen. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, wird sich an der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts ändern.

Ab 1. Oktober werden Steuerzuschläge, wenn die motorbezogene Versicherungssteuer nicht für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt wird, für Neuzulassungen entfallen. Der ÖAMTC rät allen anderen Pkw- und Motorrad-Besitzern die Steuer für ein ganzes Jahr im Voraus zu zahlen, da Aufschläge im Extremfall "Kreditzinsen" von bis zu 23,6 Prozent mit sich bringen können.

Ob es sich lohnt, auf die neue Regelung zu warten, kann auf der Homepage des ÖAMTC unter www.oeamtc.at/neuerungen-2020 berechnet werden.

Neuerungen für Dienstwagennutzer, E-Bikes und E-Motorräder

Ein Firmenauto, das auch privat genutzt wird, bedeutet Steuern. Der monatlich zu versteuernde Betrag richtet sich nach den Anschaffungskosten und CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Auch hier kommt es durch das neue Testverfahren WLTP zu einer Umstellung. Für Firmenautos, die ab dem 1. April 2020 erstmalig zugelassen werden, liegt der CO2-Grenzwert für den niedrigeren Sachbezugswert, der nicht überschritten werden darf, bei 141 Gramm je Kilometer gemäß WLTP. Für Fahrzeuge, die bis dahin im Jahr 2020 neuzugelassen werden, gilt ein Grenzwert von 118 Gramm je Kilometer gemäß dem alten Zyklus NEFZ.

Für Krafträder mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm sowie Fahrräder - also auch E-Bikes - ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn man diese vom Dienstgeber zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt.

Ab 1. Jänner 2020 können Unternehmer außerdem die Umsatzsteuer, die beim Kauf und Betrieb von elektrisch betriebenen Krafträdern, wie etwa E-Bikes und E-Motorräder, anfällt, als Vorsteuer geltend gemacht werden. Somit kommt es zu einer Gleichstellung mit Elektro-Pkw.

Vignette - Preisanpassung und Änderung für dreirädrige Kfz

Die Vignettentarife werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben 2020 um 2,1 Prozent angehoben. Im kommenden Jahr kostet die Pkw-Jahresvignette deshalb 91,10 Euro, für Motorräder kostest sie 36,20 Euro.

Für dreirädrige Kraftfahrzeuge wie Trikes gibt es eine Neuerung. Sie gelten nun als einspurig und können daher jetzt eine Motorrad-Vignette nutzen.

Parkgebührenerhöhung in Wien

Per 1. Jänner 2020 erhöht die Stadt Wien inflationsbedingt die Parkgebühren pro halbe Stunde um fünf Cent. 30 Minuten kostet künftig 1,10 Euro. Parkscheine mit einem bis 31. Dezember 2019 gültigen Tarif können noch bis Ende Juni 2020 verbraucht werden. Eine Umtauschfrist ist nicht vorgesehen. Bis 31. Dezember 2019 ist jedoch noch eine Rückgabe an der Stadthauptkasse möglich.

Neue Rechtslage bei Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen

Für Kraftfahrzeuge, die erstmals in Österreich zugelassen werden und von Menschen mit Behinderung hauptsächlich zur persönlichen Fortbewegung benützt werden, gilt bereits seit 30. Oktober 2019 eine NoVA-Befreiung. Für die ebenfalls mögliche Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und den Anspruch auf eine Gratis-Vignette gilt seit dem 1. Dezember 2019 eine neue Rechtslage: Notwendig für Neuanträge ist ein Behindertenpass mit der Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder "Blindheit". Wer bisher schon Steuerbefreiung und Gratis-Vignette hatte, wird automatisch in das neue System übernommen.

(Red)

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