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Pflegeregress: Vermögenszugriff "jedenfalls unzulässig"

Der Vermögenszugriff ist laut VfGH unzulässig.
Der Vermögenszugriff ist laut VfGH unzulässig. ©APA/Helmut Fohringer
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag einen Beschluss getroffen. Der Zugriff auf das Vermögen von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen ist "jedenfalls unzulässig".

Zuvor hatte es in einigen Bundesländern mangels Ausführungsregeln des Bundes Zweifel daran gegeben. Anlassfall war eine Beschwerde eines Mannes, die letztlich abgelehnt wurde. Gleichzeitig trafen die Verfassungsrichter aber eine für alle Bundesländer geltende generelle Klarstellung, wie das Verbot des Pflegeregresses im Zusammenhang mit offenen Forderungen aus einer älteren Regressentscheidung anzuwenden ist.

Ein Zugriff auf Vermögen, egal ob etwa durch eine vor 2018 erfolgte Grundbucheintragung oder vereinbarte Ratenzahlung, ist demnach nicht mehr erlaubt, hieß es im VfGH auf Nachfrage der APA. Auf ein laufendes Einkommen darf hingegen sehr wohl zugegriffen werden.

Zugriff auf Vermögen nicht mehr erlaubt

Der VfGH im Wortlaut: “Dessen ungeachtet ist gemäß § 330a ASVG ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten – selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, die vor 1. Jänner 2018 ergangen ist – jedenfalls unzulässig.”

Wien und Oberösterreich wollten Donnerstagnachmittag noch nicht mitteilen, wie sie auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Pflegeregress reagieren. Man müsse das Urteil erst intern prüfen, hieß es auf Anfrage der APA. Denn der VfGH hat einige Fragen offen gelassen. Deshalb verlangt die SPÖ ein Gesetz etwa zur Klärung, dass bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten sind.

Stadtregierung muss beim Pflegeregress handeln

“Das der Beschwerde zugrunde liegende Urteil aus Salzburg ist leider nicht öffentlich. Die Folgewirkungen lassen sich nicht in wenigen Stunden beurteilen”, hieß es dazu aus dem Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). In einer schriftlichen Stellungnahme bekräftigte Hacker seine Kritik, dass es Urteile unterschiedlichster Gerichte brauche, um Rechtssicherheit zu erlangen. “Welch eine Verschwendung von Ressourcen, wenn sich zu dieser Thematik der Verfassungsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof, der Oberste Gerichtshof und andere Instanzen mit Einzelfällen beschäftigen müssen.”

ÖVP-Landesparteichef Gernot Blümel hielt der rot-grünen Wiener Regierung in einer Aussendung hingegen vor, sich “scheinbar absichtlich quer” zu stellen, so dass die Gemeinde nach wie vor in tausenden Fällen im Grundbuch stehe – obwohl zu Jahresbeginn der Pflegeregress abgeschafft wurde. Er forderte die Stadtregierung zum Handeln auf.

Beate Hartinger-Klein (FPÖ) muss für eindeutige Regelung sorgen

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda sieht es jedoch als Aufgabe der Bundesregierung – “allen voran” der Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) -, endlich für eine eindeutige Regelung zu sorgen und mit den Ländern die Finanzierungsfrage zu lösen. Auch nach dem VfGH-Spruch sei noch offen, wie mit seit 1. Jänner gezahlten Raten und nach wie vor bestehenden Einträgen in Grundbüchern zu verfahren ist. Die SPÖ fordert Rückzahlung und rückwirkende Löschung aus den Grundbüchern – und wird dazu im Nationalrat einen Gesetzesantrag einbringen, kündigte Drozda an: “Von der Regierung erwarten wir hier Unterstützung für diese Klarstellung.”

In Oberösterreich wird zunächst intern geprüft, welche Auswirkungen das VfGH-Erkenntnis hat, hieß es im Büro der zuständigen Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ).

Im Burgenland sei bereits mit der Abschaffung des Pflegeregresses der Zugriff bei alten Fällen gestoppt worden, wurde im Büro von Soziallandesrat Norbert Darabos (SPÖ) betont. Diese Haltung des Landes sei sowohl jetzt vom VfGH als auch zuvor schon vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden. Das Burgenland habe immer eingefordert, dass es eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers geben müsse. Bereits im Jänner habe es dazu ein Schreiben des Soziallandesrates an den Bundeskanzler sowie an das zuständige Ministerium gegeben, das allerdings ohne Reaktion geblieben sei.

(APA/Red)

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