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Polizei-Schüsse bei Lockdown-Kontrolle vor Gericht

Der Fall vom 20. März wird nun vom Landesverwaltungsgericht beurteilt.
Der Fall vom 20. März wird nun vom Landesverwaltungsgericht beurteilt. ©APA/Vorarlberg von oben
Bei einer polizeilichen Kontrolle in der Lockdown-Zeit im März in Nenzing fielen Schüsse. Am Dienstag soll das Landesverwaltungsgericht Bregenz klären, ob die Schüsse des Beamten gerechtfertigt waren oder nicht.
Polizist wird nun angezeigt

Die Polizei kontrollierte Mitte März die Einhaltung der Corona-Regeln im Wald um die Burgruine Ramschwag in Nenzing. Als die Beamten nach vier Jugendlichen suchten, fielen Schüsse.

Nur "Signalschüsse", Funkgerät war leer

Die Beamten behaupteten nach dem Vorfall, dass es sich dabei nur um "Signalschüsse" gehandelt habe. Der Polizist habe seinen Kollegen den Standort mitteilen wollen. Das Funkgerät habe zu diesem Zeitpunkt nicht funktioniert.

Der Rechtsanwalt Patrick Beichl ist jedoch der Meinung, dass die Schüsse rechtswidrig waren. Er vertritt drei Passanten, die kurz zuvor bei der Ruine kontrolliert wurden. Die Spaziergänger seien auf einer Bank gesessen und hätten Abstand gehalten. Beichl hält die Aktion der Polizisten für völlig überzogen.

(Red.)

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