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Preise für Semesterticket der Wiener-Linien ändern sich im Sommersemester 2023

Nach dem Urteil des Wiener Landesgerichts ändern die Wiener Linien ab dem Sommersemester 2023 ihre Preise für das Semesterticket.
Nach dem Urteil des Wiener Landesgerichts ändern die Wiener Linien ab dem Sommersemester 2023 ihre Preise für das Semesterticket. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Im Sommersemester 2023 ändern sich die Preise für das Semesterticket der Wiener Linien nach einer rechtskräftigen Verurteilung vergangene Woche.
Wiener Linien wegen Diskriminierung verurteilt

Die Preise für das Semesterticket der Wiener Linien ändern sich mit dem Sommersemester 2023 ändern. Für das Wintersemester 2022/23 bleiben die Kosten noch gleich. "Wir bitten um Verständnis: Eine Tarifänderung geht mit einer Vielzahl von Anpassungen einher, die wir leider in der Kürze nicht umsetzen können", erklärte Wiener-Linien-Pressesprecher Daniel Amann am Mittwoch.

Sommer: Preise für Semesterticket der Wiener-Linien ändern sich

"Für Semesterticketkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden: Wir arbeiten bereits an einer raschen und einfachen Lösung für die vergangenen Semester und werden darüber zeitnah informieren", erläuterte Amann.

Klage gegen Wiener Linien wegen Diskriminierung bei Semesterticket

Die Wiener Linien sind vergangene Woche aufgrund einer Diskriminierung beim Semesterticketkauf rechtskräftig verurteilt worden. Ein Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet 150 Euro, für ansässige 75 Euro. "Ticketerstattung.at" klagte die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro sowie 300 Euro pro Ticket für die "erlittene persönliche Beeinträchtigung in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb", hieß es von der Plattform.

Urteil: Studierenden würde 375 pro Semesterticket zustehen

Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, weshalb Studierenden nach diesem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zustehen. Die Summe belaufe sich derzeit auf mehr als vier Millionen Euro. Betroffen sind alle Studierenden ohne Hauptwohnsitz in Wien. Dass die Wiener Linien Studierende aufgrund ihres Hauptwohnsitzes ungleichbehandeln, ist laut eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Landesgerichts sachlich nicht gerechtfertigt.

Die Wiener Linien bestätigen das Urteil des Wiener Landesgerichts

Die Wiener Linien bestätigten das Urteil des Wiener Landesgerichts. "Wir kommen dem aktuellen Einzelurteil des Landesgerichts Wien zur Klage der drei dahinter stehenden Studierenden selbstverständlich nach und werden dieses erfüllen", hieß es in einer Stellungnahme. Zugleich wurden mögliche weitere Schritte angekündigt: "Zu dieser Thematik gab es in jüngster Vergangenheit jedoch auch Entscheidungen, die unserer Rechtsansicht gefolgt sind und dem nun vorliegenden Urteil inhaltlich entgegenstehen. Nachdem die juristische Bewertung dieser Thematik offenbar nicht eindeutig ist, werden wir das weitere Vorgehen einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterziehen", so die Wiener Linien.

(APA/Red)

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