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Prozess um Ehedrama heute fortgesetzt

ZWeiter Tag im neu aufgerollten Mordprozess in Feldkirch.
ZWeiter Tag im neu aufgerollten Mordprozess in Feldkirch. ©Eckert
Feldkirch - Am Landesgericht Feldkrich geht heute das Verfahren rund um die Frage – Mord oder Totschlag weiter. Der Angeklagte hatte im Jänner 2017 mit mehreren Messerstichen seine Frau getötet.
Neuauflage des Mordprozesses
Angeklagter unter Weinkrämpfen

Von: Christiane Eckert

Jetzt wird das Verfahren nach Aufhebung des Ersturteils durch den OGH wiederholt. Am Plan stehen heute Zeugeneinvernahmen. Es sind auch wieder einige interessierte Zuhörer gekommen.

Am Vormittag werden etliche Personen befragt, am Nachmittag sind die Kinder des Mannes als Zeugen geladen. “Bei deren Einvernahme wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen”, nahm der vorsitzende Richter Martin Mitteregger bereits heute Vormittag vorweg.

Bruder von Opfer am Wort

Als erster Zeuge wurde heute der 44-jährige Bruder des Opfers einvernommen. Er gab bei der Polizei damals an: “Ich gehe davon aus, dass die Tat von langer Hand geplant war”. Damit belastet der den Angeklagten schwer.

Heute relativierte er, dass er das vermutete, weil von Scheidung die Rede war. “Ich glaube, dass mein Schwager fürchtete, dass sich seine Frau im Zuge des Scheidungsverfahrens das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen unter den Nagel reißen wollte”, so der Zeuge. Außerdem sei sein Schwager sehr eifersüchtig gewesen, so der Bauarbeiter. Handfeste Äußerungen, in denen der Angeklagte Pläne schmiedete, gibt es keine. Vielmehr ist die erste Zeugenaussage eine Summe von Vermutungen, Geschichten vom Hörensagen und anderes.

Weitere Verwandte und Bekannte

Nach dem Bruder des Opfers wird die 53-jährige Schwester des Angeklagten als Zeugin einvernommen. Sie beschreibt ihren Bruder als großzügig und hilfsbereit. Ihrer Schwägerin habe er viel Freiraum gelassen, ihr nicht nachspioniert und er habe sie auch alleine in die Türkei reisen lassen. Von Eheproblemen will sie nichts gewusst haben und üble Nachrede seitens ihrer Familie habe es nie gegeben. Die Frau sei sicher der dominante Teil in der Ehe gewesen, ihr Bruder habe sich meistens gebeugt. Während der Einvernahme schluchzt der Angeklagte immer wieder.

Ausschluss

Bei der weiteren Einvernahme der Kinder des Ehepaares ist am Nachmittag die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Als Zeuge soll zudem noch der einstige Arbeitgeber des Angeklagten einvernommen werden. Die genaue Erörterung der Situation in der Ehe ist wichtig, geht es doch um die Abgrenzung Mord von Totschlag. Dafür ist wichtig, zu verstehen, wie sich die Ehekrise zugespitzt hat. Am Freitag soll es voraussichtlich zu einem Urteil kommen. Dann müssen die Geschworenen entscheiden, ob die Strafe in einem Rahmen von fünf bis zehn Jahren für Totschlag oder zwischen zehn Jahren bis lebenslang für Mord ausgemessen wird.

(Red.)

 

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