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Prozess um Tischlereikartell in NÖ mit Freispruch und Diversion gestartet

Am Landesgericht St. Pölten findet der Prozess um ein Tischlereikartell statt.
Am Landesgericht St. Pölten findet der Prozess um ein Tischlereikartell statt. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Montag startet am Landesgericht St. Pölten der Prozess um ein Tischlereikartell. Am ersten Tag gab es für mehrere Angeklagte und Betriebe Diversion, eine Person wurde freigesprochen.

Ein Tischlereikartell-Prozess hat am Montag am Landesgericht St. Pölten begonnen. 28 Personen und elf Firmen werden wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei 107 Vergabeverfahren von 2013 bis 2019 vorgeworfen. 20 Angeklagte und sieben Betriebe erhielten Diversion. Die Geldbußen reichten von 220 bis 66.510 Euro. Eine Angeklagte wurde freigesprochen. Die WKStA gab jeweils keine Erklärung ab. Die Einzelrichterverhandlung wird am Dienstag mit weiteren Befragungen fortgesetzt.

Prozess in NÖ um jahrelange Preisabsprachen zwischen Tischlereien

Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dreht sich um jahrelange Preis- und Marktaufteilungsabsprachen zwischen Tischlereien. Ausgangspunkt sei eine Hausdurchsuchung aufgrund eines Vorwurfs gewesen, blickte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag zurück. Tischlereien sollen sich darauf geeinigt haben, wer in Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten sollte, und Betriebe sollen Deckangebote gelegt haben. Statt einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, wurden laut der Vertreterin der WKStA Angebote abgegeben, die durch Absprachen zustandegekommen sind.

Insgesamt elf Kronzeugen von zwei Unternehmen hätten die Anklage ermöglicht, sagte die Staatsanwältin. Ausgeforscht wurden demnach in Summe rund 100 Beschuldigte, mehr als 140 Taten wurden aufgedeckt. Viele der Betroffenen waren im Ermittlungsverfahren geständig und erhielten bereits im Vorfeld des Prozesses Diversion. Die Anklage richtete sich gegen jene, die ihnen vorgeworfene Taten nicht zugaben bzw. bei denen laut Staatsanwältin aufgrund schwerer Schuld eine Diversion nicht möglich war. Alle Beschuldigten sind unbescholten.

Diversion für 20 Angeklagte und sieben Betriebe und ein Freispruch

20 Angeklagten, die sich am Montag schuldig bekannten, wurden ebenso wie sieben Unternehmen aus Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und der Steiermark Diversion angeboten. Die Höhe der Geldbußen reichte von 220 bis 12.750 Euro für die Personen und von 400 bis 66.510 Euro für die Tischlereien nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Eine Sekretärin, die laut Anklage ein Deckangebot verschickt haben soll, bekannte sich nicht schuldig. Sie wurde von den Vorwürfen nicht rechtskräftig freigesprochen.

Die Anklage beinhaltete Ausschreibungen im Gesundheitswesen sowie im Ausstellungs- und Kindergartenbereich. Weiters wurden beispielsweise Deckangebote für den Bau eines Feuerwehrhauses in Tirol und für ein Projekt in einem Wiener Einkaufszentrum gelegt. Betroffen waren u.a. Ausschreibungen des Landes Niederösterreich, der Stadt Wien, des Wiener Gesundheitsverbunds (früher Wiener Krankenanstaltenverbund) und der Gebietskrankenkasse.

Durchsuchungen in Tischlereien im Jahr 2019 nach Hinweisen

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte 2019 aufgrund von Hinweisen des Wiener Stadtrechnungshofs Hausdurchsuchungen bei Tischlereien in mehreren Bundesländern wegen des Verdachts von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durchgeführt. In Folge wurden Geldbußen nach dem Kartellgesetz beantragt und zum Teil bereits verhängt.

Der Prozess findet in St. Pölten statt, weil laut Anklagebehörde der früheste Tatort im Sprengel des Landesgerichts liegt. Die Verhandlung geht am Dienstag um 10.00 Uhr mit Befragungen von vier Angeklagten weiter. Drei Beschuldigten, die sich für den Prozesstag am Montag entschuldigt hatten, soll laut der Richterin Diversion angeboten werden.

(APA/Red)

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