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Recht auf Umtausch – ja oder nein?

©AK mythbuster Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Die AK Vorarlberg klärt mit der Reihe „Glasers Weisheiten“ Volksweisheiten aus dem Konsumentenrecht auf. Sehen Sie sich heute den Mythos dazu an.

Heute behauptet der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) im AK-Video und auf dem gestalteten VN-Sujet: „Ein Geschäft ist immer verpflichtet, Ware umzutauschen, wenn ich sie nicht mehr haben will – und zwar mindestens 14 Tage lang?!“ Doch stimmt diese Volksweisheit aus dem Konsumentenrecht oder ist dies auch nur ein Mythos, der sich hält?

Mythos und Auflösung
Damit Sie möglichst gut informiert sind, geht die Arbeiterkammer Vorarlberg in ihrer Reihe „Glasers Weisheiten“ einigen Mythen aus dem Arbeits- und Konsumentenrecht auf den Grund. Und damit Sie Zeit zum Miträtseln haben, stellt Ihnen der Schauspieler Markus Vögel jeweils am Freitag einen Mythos vor – die Auflösung finden Sie dann am Montag auf VOL.AT und in den VN.

Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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