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Rollstuhlfahrer blutig geprügelt

Der Angeklagte verprügelte den Rollstuhlfahrer.
Der Angeklagte verprügelte den Rollstuhlfahrer. ©Pixabay
Patient der Valduna schlug auf anderen Patienten ein, der Schläger war nicht zurechnungsfähig.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Der 39-Jährige ist sonst nicht gewalttätig, doch auf Grund seiner Grunderkrankung Schizophrenie, an der er seit dem 17. Lebensjahr leidet, hat er seine Impulse nicht unter Kontrolle. Da sich die Aggressionen häuften, musste er die soziale WG verlassen und wurde in die Valduna eingewiesen. Dort kam es auf der Raucherterrasse zum Streit mit einem anderen Patienten. Dieser schlug den 39-Jährigen allerdings zuerst. Grund: Er hatte dem Rollstuhlfahrer den versprochenen Himbeersaft nicht mitgebracht. Da ging es mit dem Älteren durch und er schlug mit beiden Fäusten abwechselnd auf den Behinderten ein. Der hatte danach einen Nasenbein- sowie einen Jochbeinbruch, außerdem mehrere Rissquetschwunden.

Vorerst weiter in Psychiatrie

Der Psychiater bestätigt Unzurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt, somit scheidet Strafe aus. Eine Einweisung in eine eigene Unterbringungsanstalt wird nur bedingt ausgesprochen. Das heißt, der Mann bleibt fünf Jahre unter Beobachtung. Im nächsten mindestens halben Jahr bleibt er stationär in Rankweil und wird behandelt. Je nach Zustand können Maßnahmen gelockert und Freiräume gewährt werden. Damit ist der Mann einverstanden und das Urteil ist rechtskräftig.

(Red.)

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