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Salzburg: Drei Freisprüche bei Vergewaltigungsprozess

Die Angeklagten sprachen von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. (Symbolbild)
Die Angeklagten sprachen von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. (Symbolbild) ©canva
Am Landesgericht Salzburg sind am Mittwochabend drei Kroaten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Die Männer im Alter von 27, 22 und 20 Jahren sollen im Sommer 2020 eine junge Frau während ihres Urlaubes in Kroatien sexuell missbraucht haben. Die Angeklagten hatten hingegen von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gesprochen. Die Freisprüche erfolgten laut einem Sprecher des Gerichts im Zweifel. Sie sind noch nicht rechtskräftig.

Campingplatz in Kroatien

Mit den schwerwiegenden Vorwürfen musste sich seit gestern, Dienstag, in Salzburg ein Schöffensenat befassen. Das mutmaßliche Opfer war im Juli mit einer Freundin auf einem Campingplatz in Istrien auf Urlaub. Dort kam es laut dem Staatsanwalt zunächst noch zu einer gewollten Annäherung zwischen ihr und einem der Männer. Einen Tag später traf sie den Burschen wieder und begleitete ihn in eine Wohnung, die dessen Vater gehörte, wo es zu Intimitäten kam.

Die Situation sei dann aber aus dem Ruder gelaufen, es sei zu geschlechtlichen Handlungen gegen den Willen der Frau mit den Männern gekommen, erklärte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt. Zwei von ihnen hätten vor dem dritten Mann mit ihren Leistungen geprahlt und diesen bestärkt, es ihnen gleich zu tun. Das Opfer sei danach bemüht gewesen, vor den Ermittlern wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Beschuldigten hingegen hätten sich zum Teil in erhebliche Widersprüche verwickelt. Die Frau selbst sagte heute im Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Anzeige erfolgte Monate später

Die Verteidiger betonten, dass der Sexualverkehr im Einvernehmen mit dem mutmaßlichen Opfer erfolgt sei. Die junge Frau habe zwei Beschuldigte auch noch nach dem Urlaub kontaktiert. "Sie erstattete erst Monate später eine Anzeige", sagte Rechtsanwalt Franz Essl, der den Erstangeklagten vertritt. "Es hat sie gestört, dass Videoaufnahmen über Sex in der Dusche existierten. Deshalb hat sie die Anzeige erstattet." Sein Mandant habe mit der Videoaufnahme aber nichts zu tun, und das schnelle, intime Urlaubserlebnis sei einvernehmlich gewesen, sagte Essl.

Motiv für die Anzeige

Ein mögliches Motiv für die Anzeige der Frau sei, dass sich deren Freund nach dem Auftauchen des Videos von ihr getrennt habe, meinte einer der Verteidiger, Christoph Mandl. Die Anwältin des ersten Sexpartners, Ingeborg Haller, erklärte, dass sich die Frau zu dem Burschen hingezogen gefühlt und mit ihm freiwilligen Sex gehabt habe. In jener Nacht seien zwei kurze Videos gedreht worden, wobei der Mann eines sofort und das andere wenige Wochen später gelöscht habe. Die Aufnahme zeigt geschlechtliche Handlungen eines der Angeklagten mit der Frau in der Dusche.

Den bisher unbescholtenen Kroaten - zwei von ihnen wohnen in Salzburg - hätte im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren gedroht.

(APA)

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