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Schönheits OPs: Was zahlt die Krankenkasse – Beispiel Schlupflider

Nicht immer zahlt die Krankenkasse.
Nicht immer zahlt die Krankenkasse. ©Haus der Schönheit
Lidkorrekturen oder Lidstraffungen von Schlupflidern kosten nur einen Bruchteil, wenn ein direkter Vergleich mit anderen schönheitsmedizinischen Eingriffen durchgeführt wird. Dabei sind der Umfang und des Art des Eingriffs von Bedeutung; je nachdem, wie umfangreich die Korrektur ist, desto höher wird am Ende der Preis für die Behandlung. Zu beachten ist, dass Eingriffe die am oberen Augenlid durchgeführt werden, günstiger sind. Behandlungen des unteren Augenlids sind im Regelfall immer teurer.

Sind Lidkorrekturen im Ausland tatsächlich günstiger?

Viele Patienten überlegen auch, derartige Eingriffe im Ausland durchführen zu lassen. Schlussendlich sind die Preise, die im benachbarten Ausland angeboten werden, weit aus günstiger. Doch Experten raten vom “Schönheitstourismus” ab. Schlussendlich fallen nicht nur Kosten für den Eingriff an, sondern auch für die Anreise und in weiterer Folge für die Unterkunft. Kommt es zu Komplikationen, sodass vielleicht weitere Eingriffe erforderlich sind, wird es noch schwieriger und vor allem teurer.

Leidet der Patient unter Schlupflidern und spielt mit dem Gedanken, einen operativen Eingriff über sich ergehen zu lassen, sollte er im Vorfeld genügend Informationen über das Vorhaben und in Frage kommende Kliniken einholen. Dabei gilt, dass auch unverbindliche Angebote gesammelt werden, wobei nicht nur der Vergleich des Behandlungspreises von Bedeutung ist, sondern auch die Leistungen, die von der Klinik bzw. dem Arzt (kostenlos oder gegen Aufpreis) angeboten werden. Wer eine Lidkorrektur plant, sollte im Vorfeld auch nach Erfahrungsberichten im Internet suchen. Immer wieder finden sich Berichte, die einen relativ guten Einblick darüber geben, ob es sich um eine empfehlenswerte Klinik handelt oder nicht.

Gibt es einen Zuschuss von der Krankenkasse?

Natürlich sollte bei derartigen Plänen nicht auf die Krankenkasse vergessen werden. Es gibt sehr wohl Fälle, in denen sich die Krankenkasse bei Tränensack- oder Schlupflider-Operationen beteiligt. Jedoch muss eine medizinische Notwendig vorliegen. Der bloße Umstand, dass der Betroffene unzufrieden mit seinem Aussehen ist, stellt keinen Grund für die Krankenkasse dar, einen Teil der Kosten zu ersetzen bzw. den Eingriff zur Gänze zu bezahlen. Besteht also nur ein ästhetisches Problem und kann der Eingriff als schönheitsmedizinische Operation angesehen werden, muss der Patient die Kosten aus seinem eigenen Vermögen bezahlen.

Liegt ein medizinisches Problem vor, muss der Patient seine Schlupflider vom Augenarzt untersuchen lassen; gegebenenfalls erhält der Betroffene auch dahingehende Bescheinigungen, dass tatsächlich eine Einschränkung des Gesichtsfelds vorliegt. Wer derartige Bescheinigungen hat, muss diese dem Antrag auf Kostenübernahme (oder Kostenbeteiligung) belegen.

Ob der Antrag am Ende angenommen wird oder nicht, entscheidet die Krankenkasse. Es gibt Krankenkassen, die sich selbstverständlich und ohne weiteres Nachfragen an den Kosten beteiligen; andere übernehmen hingegen die gesamten Kosten, während es auch welche gibt, die den Antrag – auch bei medizinischer Notwendigkeit – tatsächlich ablehnen.

 

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