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Sexting und Grooming: Das können die Betroffenen tun

©VOL.AT/Rauch
Sexting und Grooming ist gerade für Jugendliche traumatisierend - Sandra Walz vom IfS erklärte im VOL.AT-Livetalk, welche Möglichkeiten Betroffene haben.

Der Fall eines Kapellmeisters, der ein anzügliches Bild an eine 15-jährige Musikkollegin schickte und daraufhin seinen Job verlor, ist nur ein aktuelles Beispiel von Sexting und Grooming. Immer mehr Personen, speziell Jugendliche, werden mit anzüglichen Bildern, welche über die sozialen Netwerke verschickt werden, konfrontiert. Eine Anlaufstelle für Betroffene ist dabei das IfS.

Sandra Walz sprach im Livetalk über die aktuelle Situation in Vorarlberg. Mehrfach betonte die Expertin, dass die Verantwortung bei den Erwachsenen liegt, den Jugendlichen dürfe man keine Vorwürfe machen. Dass der aktuelle Fall straffrei bleibt, sieht Walz aber kritisch. Das Verhalten sei eine massive Grenzverletzung und durch die Straffreiheit könne die betroffene Jugendliche das Vertrauen verlieren. Wichtig sei in solchen Fällen deshalb auch das Coaching des Umfeldes, auch für die Opfer wäre professionelle Hilfe denkbar.

Liveticker zum Nachlesen

Unter Sexting versteht man das Versenden anzüglicher Texte und Bilder wie Selfies über die sozialen Netzwerke und Nachrichtendienste. Beliebt ist diese Praxis vor allem bei jüngeren Erwachsenen, aber auch Jugendlichen. In Österreich ist das Herstellen, Verbreiten und Besitzen von Nacktfotos von Jugendlichen unter 14 Jahren illegal, auch wenn sie von diesen selbst oder mit deren Einwilligung erstellt wurden. Herstellung und Besitz von pornografischen Darstellungen von mündigen Jugendlichen (ab 14 Jahre) ist jedoch mit deren Einwilligung legal, das Verbreiten dieser Fotos ohne deren Einwilligung jedoch verboten.

Grooming ist die Anbahnung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, wenn es über das Internet geschieht spricht man von Cyber-Grooming. Das Anbahnen von sexuellen Kontakten zu Jugendlichen unter 14 Jahren ist generell verboten. Mündige Jugendliche über 14 Jahre dürfen in Österreich sexuelle Beziehungen haben, unabhängig vom Alter des Partners (sofern über 14 Jahre alt). Grooming mit mündigen Minderjährigen ist daher nicht per se verboten.

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