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Sexting und Grooming: Sandra Walz vom ifs

©VOL.AT/Rauch
Ein Kapellmeister ist seinen Job los, da er einem 15-jährigen Mitglied der Musikgruppe anzügliche Bilder gesendet habe. Wir sprachen mit Sandra Walz vom ifs über die Problematik und wie damit umzugehen ist.

Unter Sexting versteht man das Versenden anzüglicher Texte und Bilder wie Selfies über die sozialen Netzwerke und Nachrichtendienste. Beliebt ist diese Praxis vor allem bei jüngeren Erwachsenen, aber auch Jugendlichen. In Österreich ist das Herstellen, Verbreiten und Besitzen von Nacktfotos von Jugendlichen unter 14 Jahren illegal, auch wenn sie von diesen selbst oder mit deren Einwilligung erstellt wurden. Herstellung und Besitz von pornografischen Darstellungen von mündigen Jugendlichen (ab 14 Jahre) ist jedoch mit deren Einwilligung legal, das Verbreiten dieser Fotos ohne deren Einwilligung jedoch verboten.

Grooming ist die Anbahnung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, wenn es über das Internet geschieht spricht man von Cyber-Grooming. Das Anbahnen von sexuellen Kontakten zu Jugendlichen unter 14 Jahren ist generell verboten. Mündige Jugendliche über 14 Jahre dürfen in Österreich sexuelle Beziehungen haben, unabhängig vom Alter des Partners (sofern über 14 Jahre alt). Grooming mit mündigen Minderjährigen ist daher nicht per se verboten.

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