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Strafreduktion, aber keine Fußfessel für Peter Westenthaler

Westenthaler muss zumindest für vier Monate ins Gefängnis
Westenthaler muss zumindest für vier Monate ins Gefängnis ©APA
Peter Westenthaler muss zumindest für vier Monate ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden.
Westenthaler bei OGH abgeblitzt

Der Ex-Politiker bekam im Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ sechs Monate der ursprünglich über ihn verhängten teilbedingten Strafe von 30 Monaten erlassen.

Ausschluss der Fußfessel bestätigt

Der bereits vom Erstgericht ausgesprochene Ausschluss der Fußfessel wurde allerdings bestätigt. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nunmehrigen unbedingten Strafteil von acht Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen.

Überlange Verfahrensdauer

Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen.

(APA)

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