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Thompson darf nicht in die Schweiz

Thompson in seiner "Kampfmontur".
Thompson in seiner "Kampfmontur". ©thompson.hr
Er ist für seine neo-faschistischen Lieder bekannt und nicht umsonst umstritten. Nun darf der kroatische Sänger nicht in der Schweiz auftreten – und nicht einmal einreisen.
Thompson trat in Wien auf

Der kroatische Popsänger Marko Perkovic alias “Thompson”, für seine neo-faschistischen Lieder bekannt, darf nicht in die Schweiz einreisen. Das hat das Bundesamt für Polizei (fedpol) verfügt. Das für den 3. Oktober angekündigte Konzert im “Froschkönig” in Kriens LU findet damit nicht statt.

Ausschlaggebend für den Entscheid seien neue Erkenntnisse des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP), schrieb die Luzerner Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Dienstag. Der Luzerner Regierungsrat und der Gemeinderat Kriens hatten den “Froschkönig”- Betreiber aufgefordert, das Konzert abzublasen.

Nicht genehmigter Auftritt in Wien

Noch vor zwei Wochen hatte der zivile Nachrichtendienst DAP ein entsprechendes Ersuchen der Luzerner Kantonspolizei abschlägig beantwortet. Die Situation sei seither neu beurteilt worden, hieß es in der Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei.

Im Mai 2009 war Perkovic im Budo-Center der Stadt Wien aufgetreten. Der Auftritt des Sängers sei nicht genehmigt gewesen, hieß es damals seitens des Wiener Sport-Stadtrats.

Perkovic hat seinen Spitznamen “Thompson” von der gleichnamigen Maschinenpistole, die im Bürgerkrieg in Kroatien (1991-1995) verwendet wurde. Einige der Liedtexte seiner gleichnamigen Band stammen aus dem Repertoire des faschistischen kroatischen Führerstaates, dem nazi-treuen Ustascha-Regime, zwischen 1941 und 1945. In mehreren Ländern wurden Konzerte des Sängers bereits abgesagt – etwa in der Schweiz mit dem Verweis auf Anti-Rassismus-Gesetze. Auch in der Ortschaft St. Andrä in Südkärnten wurde ein für Anfang Juni geplanter Auftritt letztlich aufgrund des erhöhten Sicherheitsrisikos untersagt. Im Juli klagten drei kroatische Nichtregierungsorganisationen den kroatischen Sänger wegen Aufhetzung zu Rassendiskriminierung, weil er bei einem Konzert in Zagreb einen faschistischen Gruß proklamiert habe.

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