Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Als strafmildernd führte die Richterin an, dass der Angeklagte sofort umfassend geständig und unbescholten war. Dem Verurteilten attestierte der psychiatrische Gutachter ein Burn-out.
Massiv überlastet
Massive Überlastung auf der Arbeit und im familiären Umfeld hätten laut psychiatrischem Gutachter letztlich zu Suizidgedanken geführt. Die Tat habe er schon seit November minutiös geplant, den Tatzeitpunkt bewusst gewählt. In dem umfassenden Geständnis hatte der 29-Jährige angegeben, dass er seine beiden Töchter "mit in den Himmel" nehmen wollte, um dort "stressfrei und ohne Belastung" mit ihnen zu spielen. Der Mutter habe er die Belastung als Alleinerziehende ersparen wollen. Der Angeklagte hatte drei Suizidversuche überlebt.
(APA)