Einen Freispruch gab es vom Vorwurf der Vergewaltigung durch den 21-jährigen Angeklagten. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, teilte der Verteidiger, Rainer Wechselberger, der APA mit. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Dem Mann war außerdem angelastet worden, pornografisches Videomaterial Minderjährigen gezeigt zu haben. Diesem Vorhalt sowie dem Vorwurf der pornografischen Darstellung und der Körperverletzung hatte sich der 21-jährige Unterländer bereits zu Prozessbeginn Ende März schuldig bekannt. Die Anschuldigung der Vergewaltigung hingegen sah der Angeklagte nicht ein, führte Wechselberger aus.
Bei Verhandlungsbeginn hatte die Privatbeteiligtenvertretung um Ausschluss der Öffentlichkeit ersucht. Dem gab Richter Gerhard Melichar statt. Die Staatsanwaltschaft erbat sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit.