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Vereinheitlichung für persönliche Assistenz für behinderte Menschen

Persönliche Assistenz für behinderte Menschen soll einheitlich werden.
Persönliche Assistenz für behinderte Menschen soll einheitlich werden. ©APA
Menschen mit Behinderung bekommen Persönliche Assistenz für Beruf und Freizeit . Die derzeit unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern für den Freizeitbereich sollen nun vereinheitlicht werden.

In den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg startet im Frühjahr ein entsprechendes Pilotprojekt, gaben die Regierungsparteien am Dienstag bei einer Pressekonferenz bekannt. Die anderen Bundesländer sollen in den nächsten Jahren ebenfalls ins Boot geholt werden.

Persönliche Assistenz "essenziell"

Die Persönliche Assistenz sei "essenziell, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können", erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Die Angebote seien bisher aber sehr verschieden gewesen, das System sei relativ kompliziert. Der Bund ist derzeit für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz zuständig, die rund 600 Personen in Anspruch nehmen, die Länder für jene in der Freizeit, die über 2.000 Menschen in Anspruch nehmen. Und auch unter den Bundesländern gibt es wieder unterschiedliche Regelungen.

System soll mittels einheitlicher Regelung vereinfacht werden

Rauch will das System mittels einheitlichen Regelungen für Beruf und Freizeit vereinfachen. Voraussetzung sei eine neue Förderrichtlinie, damit die Bundesländer ihre Systeme anpassen können. In den kommenden beiden Jahren stehen 100 Millionen Euro für die Persönliche Assistenz zur Verfügung, betonte Rauch.

Pilotprojekt in Salzburg, Tirol und Vorarlberg

Im Frühjahr startet ein Pilotprojekt in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, bei dem die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf erprobt wird. Zeitgleich soll ein Evaluierungsprozess laufen. Die erarbeiteten Kriterien sollen erstmals einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, etwa zur Definition der Persönlichen Assistenz, Bedarfsfeststellungen, Serviceleistungen, Leistungserbringung und der Qualitätssicherung.

Kreis der Anspruchsberechtigten soll erweitert werden

Auch soll langfristig der Kreis der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen erweitert werden. Weiters soll es eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips geben. Zudem ist künftig die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der AssistentInnen vorgesehen.

Mit den 100 Millionen Euro sei sichergestellt, dass eine Ausweitung auf ganz Österreich möglich sei, meinte Rauch. Eine Verpflichtung für die Vereinheitlichung gibt es für die Länder nicht - der Minister verwies aber darauf, dass die Auszahlung der Mittel eben an bestimmte Spielregeln geknüpft sei. Er wolle in den nächsten Jahren intensiv daran arbeiten, dass auch die anderen Bundesländer mitziehen. "Das Beispiel wird Schule machen", zeigte sich Rauch zuversichtlich.

Der Bund habe die Rahmenbedingungen geschaffen, jetzt liege es an den Bundesländern, das auch annehmen, erklärte ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Er sah auch einen "Beweis", dass die Bundesregierung wichtige Vorhaben in der Sozialpolitik sukzessive abarbeite.

Sehr erfreut über das Pilotprojekt zeigte sich auch Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, der in die Erarbeitung der neuen Kriterien eingebunden war. Der Start des Pilotprojektes sei ein "absoluter Meilenstein".

"Großer Schritt"

"Dies ist ein großartiger Schritt, um einerseits Chancengerechtigkeit in Österreich zu heben und andererseits Rahmenbedingungen wie beispielsweise ordentliche Dienstverträge zu ermöglichen", freute sich Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum BIZEPS in einer Aussendung. Von einem wichtigen Schritt in Richtung bundesweit einheitlicher Persönlicher Assistenz sprach auch Roswitha Schachinger, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft, in einer Aussendung.

(APA/Red)

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