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Slowenien: Verschärfte Einreiseregeln

Ab Donnerstag der 3-G-Nachweis erforderlich
Ab Donnerstag der 3-G-Nachweis erforderlich ©APA/GERD EGGENBERGER
Slowenien verschärft ab Donnerstag seine Einreisebestimmungen: Die 3-G-Regel gilt ab sofort für alle, egal aus welchem Land man einreist.

Alle Reisenden müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Ohne Nachweis wird eine zehntägige Quarantäne verhängt. Begleitete Kinder unter 15 Jahren sind von den Auflagen befreit. Ausnahmen gelten zudem weiterhin für den Transit und internationalen Warenverkehr.

Chaos an Grenzübergang

Nach Wirbel und Mahnungen, dass die Anwendung der 3-G-Regel zum Chaos an den Grenzübergängen führen würde, hat die Regierung im letzten Moment die Ausnahmen für die beiden Kategorien doch beibehalten. Auch Landwirte, die ihr Land auf beiden Seiten der Grenze bearbeiten, können auflagenfrei einreisen. Ebenso wie Durchreisende müssen sie aber Slowenien nach maximal zwölf Stunden wieder verlassen.

Bei der Einreise mit Corona-Tests wird entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Geimpfte Personen müssen vollimmunisiert sein, außer beim AstraZeneca-Impfstoff, bei dem schon die erste Dosis (nach mindestens 21 Tagen) ausreicht. Bei Biontech/Pfizer muss die zweite Dosis mindestens sieben Tage zurückliegen, bei den Impfstoffen von Moderna, Sputnik V, Sinovac oder Sinopharm müssen zumindest 14 Tage vergangen sein - bei Johnson&Johnson sind es ebenso 14 Tage nach der Impfung. Als genesen gilt eine Person, bei der nach dem positiven Testresultat oder dem Auftreten von Symptomen höchstens sechs Monate vergangen sind. Als Nachweis werden auch EU- oder Drittländer-Zertifikate mit QR-Code in Digital-oder Papierform angenommen.

(APA)

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