AA

Versuchter Mord: 13 Jahre Haft für Rocker

Der OGH bestätigt das Urteil wegen versuchten Mordes.
Der OGH bestätigt das Urteil wegen versuchten Mordes. ©VOL.AT/Eckert
Wegen versuchten Mordes wurde der unbescholtene Angeklagte zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.
Hells-Angels-Mitglied verurteilt
Mordprozess um Messerstich in Lustenau

von Seff Dünser/Neue

Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom September 2017 ist nun rechtskräftig geworden. Zuerst wurde im März am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen und damit der Schuldspruch bestätigt. Jetzt wurde am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) den Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwältin keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Somit bleibt es beim erstinstanzlichen Strafmaß. Der Strafrahmen für (versuchten) Mord beträgt 10 bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Nach Ansicht aller acht Feldkircher Geschworenen hat das Mitglied der Rockergruppe Hells Angels im März 2016 in der Lustenauer Diskothek „Sender“ einen Türsteher (48) mit vier wuchtigen Stichen mit einem Klappmesser gegen den Oberkörper zu töten versucht. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass der türkischstämmige Österreicher nicht lebensgefährlich verletzt worden sei, sagte Staatsanwältin Karin Dragosits während des Geschworenenprozesses in Feldkirch.

Verteidiger Thomas Raneburger hatte einen Freispruch für seinen 31-jährigen Mandanten beantragt. Der angeklagte Kosovare, der in der Schweiz lebte, sagte, er sei nicht der Messerstecher gewesen. Er habe lediglich nach der Bluttat, die von einem anderen verübt worden sei, am Tatort das Klappmesser vom Boden aufgenommen und auf dem Parkplatz vor der Diskothek weggeworfen.

Geschworene überzeugt

Die Feldkircher Geschworenen waren aber davon überzeugt, dass der angeklagte Untersuchungshäftling der Täter ist. Denn auf dem Tatmesser fanden sich nur DNA-Spuren des Angeklagten und des Opfers. Ein Disko-Gast sagte als Zeuge, er habe gesehen, dass der Angeklagte zugestochen habe. Andere Zeugen gaben zu Protokoll, der Angeklagte habe vor der Bluttat ein Messer in der Hand gehalten und geschrien, er werde den Türsteher abstechen.

Hells-Angels-Rocker sollen die Diskothek gewaltsam gestürmt haben, nachdem sie zuvor wegen einer Attacke auf einen Gast aus dem Lokal verwiesen worden waren. In einem anderen Strafprozess am Landesgericht wurden fünf Hells Angels im Zweifel von den Vorwürfen freigesprochen, den Gast und den Türsteher geschlagen und verletzt zu haben. Nach Ansicht der Schöffenrichter war nicht feststellbar, wer in welcher Form an den angeklagten Tätlichkeiten beteiligt war.

home button iconCreated with Sketch. back to homepage
  • ADMIN AT
  • Vorarlberg
  • Versuchter Mord: 13 Jahre Haft für Rocker