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Vier Jahre und zehn Monate Haft für Einbrecher

Ob die Strafe in zweiter Instanz niedriger wird, ist fraglich.
Ob die Strafe in zweiter Instanz niedriger wird, ist fraglich. ©VOL.AT/Eckert
Massiv vorbestrafter Rumäne saß bereits wegen Mordversuch, viele Länder suchen nach ihm.

Von Christiane Eckert

Der 41-jährige saß in seiner Heimat fünf Jahre wegen Mordversuchs in Haft. Derzeit beantragt Rumänien die Auslieferung, der Angeklagte soll im September 2019 eine 12-Jährige vergewaltigt haben. Er wird in Spanien und Belgien gesucht, saß bereits in der Schweiz. Bei den Eidgenossen gehen über 110 Einbrüche auf dessen Konto. Auch in Liechtenstein saß der Mann 2018 in Haft, ebenfalls wegen Einbrüchen.

Leugnet was geht

Was die fünf Einbrüche in Vorarlberg aus den Jahren 2015 und 2019 betrifft, ist der Mann nur mäßig geständig. Doch Überwachungsbilder, DNA und Fingerabdrücke sowie Fußabdrücke sind ausgewertet und liefern ausreichenden Beweis über seine Täterschaft. Die Strafe von vier Jahren und zehn Monaten Haft lässt er von seinem kostenlosen Verteidiger bekämpfen. Ob die Strafe von Richter Martin Mitteregger in zweiter Instanz herabgesetzt wird, ist fraglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(red/ec)

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