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VKI klagte erfolgreich gegen Neuro Socks: Irreführende Werbung

Irreführende Werbung: VKI klagte erfolgreich gegen Neuro Socks.
Irreführende Werbung: VKI klagte erfolgreich gegen Neuro Socks. ©pixabay.com (Symbolbild)
Wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben klagte der Verein für Konsumentenintormarion (VKI) erfolgreich gegen Neuro Socks.
Neuro Socks im Test

Das Unternehmen bietet unter anderem Socken, Einlegesohlen und diverse Pflaster mit speziellen "Imprägniermuster" an, die laut Werbeversprechen beim Nutzer gesundheitliche Verbesserungen unter anderem Schmerzlinderung oder Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen bewirken sollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vermehrte Anfragen zu Neuro Socks

Im Frühjahr 2020 kam es beim VKI vermehrt zu Anfragen betreffend Produkte von Neuro Socks, hieß es in einer Aussendung des Vereins am Mittwoch. Diese seien auf der Webseite des Unternehmens, in den Sozialen Medien, auf diversen Veranstaltungen sowie im Rahmen von Media-Shop-Werbung auf mehreren TV-Sendern umfassend vermarktet worden. Die Bewerbung erfolgte laut VKI zum Teil auch mit prominenter Unterstützung, wie beispielsweise durch Kaufempfehlungen von angesehenen Sportlern. Bekanntheit hätten die Produkte außerdem durch die Start-up-Show "2 Minuten 2 Millionen" des TV-Senders Puls 4 erlangt.

VKI klagte Neuro Socks wegen irreführender Werbung

Der VKI klagte daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums die Neuro Socks GmbH wegen irreführender Werbung. Das LG Wiener Neustadt gab laut Aussendung nun dem VKI Recht. Kunden würden die Angaben so auffassen, dass die Produkte eine arzneimittelgleiche Wirkung hätten, indem sie etwa die Verwendung von Schmerzmitteln überflüssig machen. Derartige gesundheitsbezogene Aussagen seien nur zulässig, sofern sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Das sei bei den von Neuro Socks vertriebenen Produkten aber nicht der Fall und die Werbung daher unzulässig.

"Gesundheitsbezogene Wirkversprechen haben seit jeher eine hohe Werbekraft. Besonders anziehend wirken sie auf Personen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Das Urteil ist daher wichtig und zeigt einmal mehr, dass Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben nur unter besonders strengen Voraussetzungen zulässig ist", sagte die zuständige VKI-Juristin Barbara Bauer zum Urteil. Weiters stellte das LG Wiener Neustadt fest: Auf einer von Neuro Socks betriebenen Facebook-Seite wurden Erfahrungsberichte veröffentlicht, die tatsächlich aber von auf Provisionsbasis arbeitenden Businesspartnern von Neuro Socks stammen. Auf den Umstand, dass es sich nicht um unabhängige Verbraucherberichte handelt, erfolgte kein Hinweis. Darin sah das Gericht ebenfalls eine irreführende Geschäftspraktik.

(APA/red)

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