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Vorarlberg: Computer-Hackerin ergaunerte 7500 Euro

Die 40-jährige Rumänin wurde unmittelbar nach der gestrigen Gerichtsverhandlung aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen.
Die 40-jährige Rumänin wurde unmittelbar nach der gestrigen Gerichtsverhandlung aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen. ©Symbolbild/Bilderbox
Rumänin erschlich sich in Geschäften mit angeschlossenem USB-Stick Zugangsdaten zu Online-Finanzdiensten.

Mit der in Großbritannien und Spanien verbreiteten Betrugsmasche mit einem USB-Stick mit Schadsoftware hat eine rumänische Hackerin in Bludenz insgesamt 7500 Euro ergaunert. Dafür wurde die mit drei Vorstrafen belas­tete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, das die von Martin Fiel verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Steixner annahmen, ist bereits rechtskräftig.

Die 40-jährige Rumänin wurde unmittelbar nach der gestrigen Gerichtsverhandlung aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen. Dort hatte sich die geschiedene Mutter eines Kindes seit 27. Oktober in Untersuchungshaft befunden. Die U-Haft wird auf die Geldstrafe angerechnet. Der Schuldspruch erfolgte wegen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs. Dafür betrug die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft.

Die Angeklagte hatte im Oktober in Bludenz in zwei Handygeschäften unter einem Vorwand mit Erfolg darum gebeten, ihren USB-Stick an den Geschäftscomputer anschließen zu dürfen. Auf dem Speichergerät befand sich Schadsoftware, mit der Zugangsdaten der Geschäftscomputer zu Online-Finanzdiensten ausgelesen wurden.

So konnten die Angeklagte und ein abgesondert verfolgter Mittäter von einem Geschäftskonto vorerst unbemerkt 6861 Euro nach Vietnam überweisen. Zudem wurden zum Nachteil des Geschäftsbetreibers 19 Ladebons im Gesamtwert von 285 Euro eingelöst. In dem anderen Geschäft gelangten die Betrüger zu Paysafe-Codes im Wert von insgesamt 400 Euro.

Richterin Nadine Heim war davon überzeugt, dass die Angeklagte wusste, dass sich auf dem USB-Stick Schadsoftware für Betrügereien befand. Die Richterin bezeichnete die Rumänin als Kriminaltouristin.

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