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Vorarlberg: Eishockey-Spieler rückt nicht ein - Clemens Pichler und Ernst Konzett im Live-Talk

Im VOL.AT-Talk zur Causa Hagen: Anwalt Pichler und Brigadier Konzett.
Im VOL.AT-Talk zur Causa Hagen: Anwalt Pichler und Brigadier Konzett. ©VOL.AT
Die Vorarlberger Eishockey-Hoffnung Matthias Hagen wurde vom Bundesheer zur Fahndung ausgeschrieben. Der Lustenauer kämpft gerichtlich gegen einen Einberufungsbefehl, der seine Karriere zerstören könnte. Ab 14 Uhr waren Hagen's Anwalt Dr. Clemens Pichler und Brigadier Ernst Konzett im VOL.AT-Live-Talk zu Gast.

Seit Kindesbeinen an verfolgt Matthias Hagen nur ein Ziel: Er will Eishockey-Profi werden und damit in die Fußstapfen seines Vaters Wolfgang treten. Doch diesem Plan könnte nun das österreichische Bundesheer einen Strich durch die Rechnung machen. Das Heer gewährte dem 22-Jährigen keinen weiteren Aufschub und fordert, dass der Lustenauer einrückt und seinen Grundwehrdienst absolviert. Aus Sicht des Bundesheers gibt es keine weiteren Gründe dem jungen Vorarlberger einen erneuten Aufschub zu gewähren, sein Ausbildungsvertrag wurde nicht anerkannt. “Diesen Antrag um Aufschub hat dann unser Sachbearbeiter ablehnen müssen, weil Herr Mathias Hagen eben keine Ausbildungsgründe vorbringen konnte, die für einen Aufschub gesetzlich die Voraussetzung sind“, sagt Militärkommandant Ernst Konzett gegenüber dem “ORF”.

Karriere zerstört

Hagen schnürt derzeit die Schlittschuhe für den EHC Basel in der Schweiz. Einem Einrückungsbefehl leistete der Vorarlberger keine Folge und schaltete Dr. Clemens Pichler aus Dornbirn ein. Wie Pichler sagt, sei Hagen nur vier Tage zuvor informiert worden, dass er einrücken müsse. Das hätte allerdings seine Karriere nicht nur auf Eis gelegt sondern auch zerstört, ist sich Pichler sicher. Aus diesem Grund rückte der 22-jährige Lustenauer nicht zum Bundesheer, wie von seinem Anwalt angekündigt, ein. Weitere Bemühungen um einen Aufschub wurden vom Bundesheer nicht akzeptiert. In der Zwischenzeit hat das Militärkommando den Vorarlberger über die Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausschreiben lassen.

Hagen gewinnt in erster Instanz

Das Bundesverwaltungsgericht in Wien hat Hagen in erster Instanz allerdings recht gegeben, dass eine Einrückung seine Karriere gefährdet hätte. Der Vorarlberger muss seinen Grundwehrdienst zu einem späteren Zeitpunkt ableisten, doch das Militärkommando hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Doch wie geht es jetzt für den jungen Eishockey-Spieler aus Vorarlberg weiter? Um 14 Uhr werden Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler und Militärkommandant Ernst Konzett im VOL.AT-Live-Talk zu Gast sein.

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