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Vorarlberg: Katzenbaby in Müll entsorgt

Gestern musste jener 77-jährige Unterländer, der im April dieses Jahres in Hard ein Katzenbaby in einem Plastiksack „entsorgt“ hatte, vor Gericht Rede und Antwort stehen. „Mein Mandant ist krank und auch seine Frau ist krank, die beiden waren überfordert“, plädiert Verteidiger Martin Kloser für ein mildes Urteil. Jetzt ist die Mutterkatze kastriert. 105 Euro kostete der Eingriff.

Die im April 2017 in letzter Minute gerettete Katze ist wohlauf und hat zum Glück keine Spätschäden davon getragen. Doch 15 Stunden musste sie damals jammernd in einem eng zugeknoteten Nylosack ausharren, bis sie durch Zufall gefunden und befreit wurde.

Wenig Spiel

Als Richter steht bei einem Unbescholtenen kein allzu großer Strafrahmen zur Verfügung. Zwei Jahre beträgt die Strafe maximal, das aber nur bei einer Reihe einschlägiger Vorstrafen, mehreren Vorfällen und sonstigen Erschwerungsgründen. Hier liegt allerdings ein Geständnis und Unbescholtenheit vor. Strafe: 300 Euro unbedingt, 900 Euro auf Bewährung. „Ich akzeptiere das Urteil. Ich bin zu alt und habe keine Zeit für weitere Verfahren“, meint der 77-Jährige abschließend. Für ihn war das juristische Nachspiel vor Gericht einfach nur lästig und nun hat er es hinter sich. Viel mehr hat der nicht zu sagen. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

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