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Vorarlberg: 137.500 Schweizer Franken verschwiegen

Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig
Das Urteil, das die Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Einschlägig vorbestrafte 50-Jährige wegen betrügerischer Krida zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Fußfessel genehmigt.

Sie ist kein unbeschriebenes Blatt. Die 50-Jährige hat international bereits mehrere Vorstrafen und auch in Feldkirch wurde sie bereits einmal verurteilt. Der Grund: Gläubiger geschädigt, Vermögen geheim gehalten. Nun geht es um ein ganz ähnliches Verhalten. In Liechtenstein mit 5.500 Schweizer Franken monatlich gut verdient. In Vorarlberg im Schuldenregulierungsverfahren beteuert, kein Einkommen zu haben. Auch das AMS soll getäuscht, 4.500 Euro erschlichen worden sein. Letzterer Vorwurf blieb vorerst unerledigt. Für die Sache mit der Liechtensteiner Stelle gab es eine Haftstrafe von 12 Monaten.

Großes Glück

Die Frau hat dabei dennoch Glück, denn sie hat noch 16 Monate Bewährungsstrafe offen. Zur Zeit arbeitet sie, somit bleibt ihr unter Umständen die Möglichkeit Fußfessel statt Haftstrafe. Das hätte den Vorteil, dass sie zumindest ihre Schulden weiter abarbeiten kann. Die Frau beteuert, dass sie künftig immer alles angeben werde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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