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Vorarlberg: Mehrjährige Haftstrafen für Überfall in Wolfurt

Für einen Überfall in Wolfurt wurden drei Deutsche verurteilt.
Für einen Überfall in Wolfurt wurden drei Deutsche verurteilt. ©Bilderbox
Zu mehrjährigen Haftstrafen wurden am Landesgericht Feldkirch gleich drei angeklagte Deutsche wegen schweren Raubes und Einbruchsdiebstählen verurteilt. Ein Urteil ist rechtskräftig, zwei werden noch bekämpft.

Von Seff Dünser/NEUE

Über den vorbestraften 27-Jährigen wurde vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher eine Zusatzstrafe von sechseinhalb Jahren Gefängnis verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft bekämpft. Fünf Jahre Haft beträgt die bereits rechtskräftige Zusatzstrafe für den vorbestraften 26-Jährigen.

Der unbescholtene 25-Jährige, der nicht eingebrochen ist, aber nach Ansicht der Richter beim bewaffneten Überfall mit dabei war, wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil, mit dem der deutsche Angeklagte und die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden sind, ist nicht rechtskräftig.

Mehrere Einbrüche

Der Strafrahmen für schweren Raub beträgt 1 bis 15 Jahre Gefängnis. Die drei Angeklagten aus Deutschland haben nach Überzeugung der Richter mit einer Gaspistole in einem Haus in Wolfurt dem Hausherrn 120 Euro geraubt. Zudem haben der 27-Jährige und der 26-Jährige laut Urteil mehrere Einbruchsdiebstähle in Wohnstätten begangen.

Cannabis noch nicht reif

Die beiden Deutschen haben einen der Einbrüche in das Haus in Wolfurt begangen. Dort entdeckten die Einbrecher im Keller eine Cannabis-Indoorplantage. Weil das Cannabis noch nicht erntereif war, kehrten die Täter zusammen mit dem 25-jährigen Landsmann ein paar Wochen später in das Haus zurück. Sie wollten das Rauschgift in ihre Gewalt bringen.

Dabei mussten die drei Deutschen jedoch feststellen, dass in dem Haus gar kein Suchtgift mehr vorhanden war. Der Hausherr hatte nach dem Einbruch vorsichtshalber seine Drogenplantage weggeräumt. Daraufhin zwangen die bewaffneten Täter nach den gerichtlichen Feststellungen das Opfer zur Herausgabe von rund 120 Euro aus seiner Geldtasche.

(NEUE)

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