Am 13. März hat das Sozialministerium in einem Vorabbescheid schriftlich angekündigt, der Vorarlbergerin als Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz 26.000 Euro zukommen zu lassen. Davon sind 8000 Euro als Schmerzengeld gewidmet und der Großteil als Verdienstentgang. Das Ministerium stützte sich auf ein psychiatrisches Gutachten. Demnach ist das Opfer wegen der häuslichen Gewalt psychisch beeinträchtigt und nicht arbeitsfähig.
Der geschiedene Mann ist im Strafverfahren am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu einer Geldstrafe von rund 500 Euro verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Richters seine damalige Gattin mehrfach geschlagen und dabei verletzt hat. Im Strafverfahren wurde der Angeklagte dazu verpflichtet, seiner früheren Frau als Teilschmerzengeld 5000 Euro zu bezahlen.
Ursprünglich hatte das Sozialministeriumservice den Antrag der Frau auf Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz abgelehnt: Denn die Frau habe besonders nachlässig und fahrlässig gehandelt, weil sie sich nicht früher von ihrem gewalttätigen Mann getrennt habe.
Einsatz von Sozialminister. Nach der medialen Berichterstattung über den negativen Bescheid setzte sich der damalige Sozialminister Alois Stöger für das Verbrechensopfer ein. Inzwischen habe das Sozialministerium seiner Mandantin als Teilzahlung 2000 Euro zukommen lassen, sagte gestern deren Anwalt Bernhard Schwendinger.
Gestern hat am Landesgericht Feldkirch ein Zivilprozess begonnen, in dem die Vorarlbergerin von ihrem Ex-Mann Schadenersatz für die Folgen der Gewalttaten fordert. Der Beklagte bestreitet die ihm angelasteten Gewalttaten.
Richter Gerhard Winkler bezweifelte die Sinnhaftigkeit des Zivilprozesses. Der Zivilrichter verwies dazu auf die angekündigten Entschädigungszahlungen des Sozialministeriums. Zudem habe die Klägerin Forderungen gegen ihren Ex-Mann an das Sozialministerium abgetreten. Das Sozialministerium werde dann wohl Rückzahlungen vom Beklagten fordern.
Klagsvertreter Schwendinger merkte an, es sei nicht einzusehen, dass der Steuerzahler statt des Straftäters zur Kasse gebeten werde. Die Anwältin des Beklagten teilte mit, dass vom Beklagten finanziell wohl nichts zu holen sein werde.(Neue)