Wie der “ORF Vorarlberg” berichtet richteten Abgeordnete aller Fraktionen Fragen an Vertreter der Vorarlberger Amsttierärzte und den Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutz, Christoph Maisack.
Nach Ansicht des Tierschutzexperten sind die Transporte von Vorarlberger Kälbern nach Bozen illegal. Er argumentiert, dass ein Amtstierarzt einen Trasport nur dann abfertigen dürfe, wenn der Bestimmungsort in den Papieren richtig angegeben ist. Nachdem die Tiere jedoch nicht in Bozen geblieben oder geschlachtet worden sind, war dies nicht der Bestimmungsort.
Untersuchungsgrundsatz
In diesem Fall sei der Amtstierarzt eine Behörde und für diese gelte der Untersuchungsgrundsatz. Das heißt, wenn der Amtstierarzt Hinweise darauf erhält, dass an einem Sachverhalt etwas nicht stimme, muss er dem nachgehen. In diesem Fall müsse vom Amtstierarzt ermittelt werden, was mit den Kälbern in Bozen tatsächlich passiere. Sollte er bei den Ermittlungen feststellen, dass die Kälber bereits wenige Stunden nach Ankunft weitertransportiert würden, müsse er die Abfertigung des Transports verweigern.
(red)