Von Seff Dünser / NEUE
Zwei Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn als Ärztin in der Abteilung für innere Medizin am Landeskrankenhaus Bludenz ist der Wienerin im Dezember 2016 abgesagt worden.
Anwalt Alexander Wirth meint, das von der Klägerin geschriebene kritische Buch über Missstände, auch in der neurochirurgischen Abteilung des Landeskrankenhauses Feldkirch, habe die Anstellung verhindert. Die Klägerin war früher bis zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses als Neurochirurgin im Feldkircher Spital tätig. Die Buchautorin bezeichnete manche Neurochirurgen als Narzissten mit unbewältigten Kindheitstraumata, die Patienten mit überflüssigen und dilettantischen Operationen geschadet hätten.
Veto eingelegt
Die Mitarbeiter der Personalabteilung des Bludenzer Spitals hätten gegenüber der Klägerin den Anschein erweckt, als ob die Anstellung ab Jänner 2017 für drei Monate fixiert sei, sagte Wirth. Mitte Dezember 2016 legten die Entscheidungsbefugten der Personalabteilung der Krankenhausbetriebsgesellschaft, die die Landeskrankenhäuser im Auftrag des Landes Vorarlberg verwalten, aber ihr Veto gegen eine Wiederanstellung der Wiener Ärztin ein. Zur Begründung sei ihm am Telefon mitgeteilt worden, dass es eine negative Vorgeschichte mit der Bewerberin gebe, sagte in der gestrigen Gerichtsverhandlung als Zeuge der Verwaltungsdirektor des Landeskrankenhauses Bludenz.
Beklagtenvertreter Rainer Santner argumentierte, es habe nie eine verbindliche Anstellungszusage gegeben.
Bei der nächsten Verhandlung wird die Sachbearbeiterin der Personalabteilung des Bludenzer Spitals befragt werden. Die Zeugin konnte gestern nicht aussagen, weil sie demnächst ihr Baby erwartet.