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Vorarlberger Landtag: Gemeinden können Gästetaxe erhöhen

Änderungen im Tourismusgesetz und im Zweitwohnsitzabgabengesetz
Änderungen im Tourismusgesetz und im Zweitwohnsitzabgabengesetz ©Bilderbox bzw. VOL.AT
Die Fraktionen des Vorarlberger Landtags haben am Mittwoch im Rechtsausschuss einhellig eine Erhöhung der Gästetaxe von 2,80 auf maximal 3,80 Euro pro Übernachtung beschlossen.
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Außerdem müssen künftig auch Airbnb-Vermieter im Sinne eines fairen Wettbewerbs die erforderlichen Gebühren und Ortstaxen an die Gemeinden abführen.

Wettbewerb soll fairer werden

Mit der Anhebung der Gästetaxe sei sichergestellt, dass die Gemeinden auch in Zukunft ihre Tourismusinfrastruktur erhalten bzw. ausbauen können, erklärte ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter Matthias Kucera. In Sachen Online-Plattformen sei – angesichts ihrer zunehmenden Beliebtheit – eine klare Regelung ein Gebot der Stunde. Die Aktualisierung des Tourismusgesetzes stelle nun einen fairen Wettbewerb zwischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben und den Online-Anbietern von Unterkünften her, sagte Kucera. Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli ergänzte: “Damit schaffen wir Gerechtigkeit”.

Neufassung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes

Ebenfalls beschlossen wurde eine Neufassung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes. Dieses ermächtigt Vorarlbergs Kommunen eine Abgabe auf Zweiwohnsitze einzuheben. “In der Ortsklasse A wird der Höchstsatz pro Quadratmeter um 50 Prozent erhöht. In der Ortsklasse B um rund 30 Prozent”, erklärte Kucera. Im heurigen Jahr lag der Höchstsatz in der Ortsklasse A – das sind die Gemeinden mit dem stärksten Tourismusbetrieb – bei 11,07 Euro pro Quadratmeter bzw. maximal 1.217,27 Euro, in der Ortsklasse B bei 9,74 Euro pro Quadratmeter bzw. maximal 1.071,20 Euro. Laut Kucera finanzieren die Gemeinden damit den Mehraufwand, den Zweitwohnsitze verursachen.

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