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Wagner über das neue Maßnahmenpaket für Raser

ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner.
ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner. ©VOL.AT
ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner sprach am Montagabend in "Vorarlberg Live" unter anderem über höhere Strafen für Raser.
"Vorarlberg Live" am Montag
Hard sagt der Raser-Szene jetzt den Kampf an
Deutlich höhere Strafen für Raser geplant

Die Regierung verkündete vergangene Woche höhere Strafen für Raser. Darüber und über die geplante Verkehrsleitanlage auf der A14 sprach ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner.

Das Verkehrsministerium hatte vergangene Woche angekündigt, die Gesetzeslage für Raser zu verschärfen - dies soll bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs gehen. "Es gibt noch ein paar offene Fragen, grundsätzlich begrüßen wir als Autoclub die Verschärfungen aber natürlich", erklärt Jürgen Wagner vom ÖAMTC. Das "Rasen" würde aber oft falsch verstanden werden. "Es geht nicht um das 'normale' zu schnelle Fahren, das halt ab und zu passiert. Hier sprechen wir von Geschwindigkeitsübertretungen, die über eine Anonymverfügung oder ein Organmandat bestraft werden. Natürlich ist auch das nicht in Ordnung, doch darum geht es bei diesen Verschärfungen nicht", weiß Wagner.

Hier wären ganz klar die Veranstalter von illegalen Straßenrennen gemeint. "Wir sprechen von Geschwindigkeitsübertretungen von bis zu 80 oder 90 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. Hier wird es zu Verschärfungen kommen - allerdings wird das nicht auf uns zukommen, sondern auf die Wahnsinnigen, die letzendlich auch den Ruf aller Autofahrer in den Schmutz ziehen."

Auch über die Beschlagnahmung eines Autos wird in dem neuen Maßnahmenpaket gesprochen. Dies sei allerdings keine Neuerung, das gebe es heute schon. "Das wird noch kritisch werden und zu Diskussionen führen. Denn verfassungsrechtlich ist das schwierig, insbesondere, wenn Dritte im Spiel sind, etwa bei Leasing-Fahrzeugen oder geliehenen Autos", so der ÖAMTC-Experte. Wagner erklärte, dass es hier noch einiges zu tun gäbe.

Auch in der Diskussion stand, dass hohe Geschwindigkeitsübertretungen zu einem Vormerkdelikt erhoben werden soll - nicht nur Alkohol am Steuer, oder bei Rot über eine Ampel fahren, sondern auch das 'Rasen". Allerdings findet sich dieses Detail nicht in dem neuen Gesetzesentwurf wieder. "Die Landeshauptleute haben sich hier nicht geeinigt, somit ist es nicht in den Vormerkdelikte-Katalog hineingekommen", so Wagner. Letzlich habe die Mehrheit dafür gefehlt.

(VOL.AT)

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