Eingesetzt werden können Corona-Infizierte ohne Symptome (mit permanenter Maskenpflicht) nur in Bereichen ohne Kundenkontakt - also für Telefonauskünfte oder Online-Auftragsbearbeitung. Das gab die Stadt Wien am Freitag bekannt.
Ende der Quarantäne-Pflicht mit 1. August 2022
Die Quarantänepflicht läuft mit Sonntag aus, sie wird durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt - konkret eine FFP2-Pflicht für positiv Getestete im näheren Kontakt mit anderen Menschen. Mit Ablauf des 31.07.2022 enden auch alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden behördlich angeordneten Absonderungen.
Die Stadt Wien hat dafür "Kund*innenbereichs-Empfehlungen" veröffentlicht. Sie appelliert "an die Mitverantwortung und Rücksichtnahme eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber".
Appell: "Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Maskenpflicht"
Corona sei hochinfektiös, die Pandemie noch nicht vorbei. Deshalb sollte man weiterhin nur absolut notwendige Amtswege persönlich vor Ort erledigen - und vor Ort im Wartebereich die nötigen Abstände einhalten. Positiv Getestete werden an das "Fairnessprinzip" erinnert: "Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Maskenpflicht, wenn Sie Covid-positiv getestet sind!"
(APA/Red)