Die neue Richtlinie soll ab 1. Jänner 2023 gelten, die dementsprechenden Beschlüsse in der Landesregierung würden zeitnah gefasst, kündigte ÖVP-Obmann Landeshauptmann Markus Wallner am Donnerstag an.
1,25 Prozent Fixzins für 35 Jahre
Wallner und Wohnbaulandesrat Marco Tittler sprachen von einer rigorosen Vereinfachung der Wohnbauförderung. Im Mittelpunkt stünden die Leistbarkeit und die Ökologie. Der Landeshauptmann sagte, dass über die Wohnbauförderung attraktive Darlehen mit einem Einstiegszinssatz in Höhe von 0,25 Prozent angeboten werden. Auch werden Kredite über 35 Jahre zu einem Fixzinssatz von 1,25 Prozent erhältlich sein. Um jungen Familien zu ermöglichen, die von der Finanzmarktaufsicht vorgeschriebene Eigenmittel-Quote für einen Banken-Kredit zu erreichen, wird auch über ein zinsloses Darlehen über 20 Jahre nachgedacht, das mit Mitteln aus der Wohnbauförderung bestritten werden könnte.
100.000 Euro für vierköpfige Familie
Tittler erklärte, dass künftig beim Erwerb einer Wohnung - sofern diese der Richtlinie entspricht - 60.000 Euro bezahlt werden, zusätzlich pro Kind jeweils 10.000 Euro. Handelt es sich um das erste Eigentum kommen noch einmal 20.000 Euro dazu. Eine Familie mit zwei Kindern erhalte in einem solchen Fall demnach 100.000 Euro an Wohnbauförderung.
Erhöht wurden auch die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung. Für eine Person liegt die Marke bei 3.650 Euro netto im Monat. Baukosten-Obergrenzen gebe es nach wie vor, diese würden aber erhöht.
"Bodenfonds" soll Grundstücke sichern
Beim Bodenfonds (Wallner: "Dieser ist Bestandteil des Regierungsprogramms") wolle man in die Gänge kommen. Tätig werden wolle man in enger Abstimmung mit den Gemeinden, um Grundstücke dem leistbaren Wohnen zuzuführen. Darüber hinaus soll der Bodenfonds dazu beitragen, Grundstücke für strategisch wichtige Infrastrukturprojekte zu sichern. Ebenfalls helfen soll eine neue Vorbehaltsfläche "Förderbarer Wohnbau".
Zweitwohnungsabgabe
Wie Wallner und Tittler ausführten, soll eine Zweitwohnungsabgabe Leerstand im Land möglichst verhindern. Zukünftig sollen nicht nur "klassische" Ferienwohnungen in Tourismusgebieten, sondern auch alle sonstigen - auch leer stehende - Wohnungen, die weder als Hauptwohnsitz noch für berufliche oder ähnliche Zwecke genutzt werden, die Abgabepflicht auslösen. Die Vorschreibung einer solchen Abgabe würde den Gemeinden obliegen.
Gleichzeitig gelte es das Projekt "Sicher Vermieten" weiter zu forcieren. Dabei werden Wohnungseigentümer gegen mögliche, durch Mieter verursachte Kosten abgesichert. Seit dem Projektstart 2015 wurden über die Initiative rund 200 Objekte vermietet.
(APA)