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"Wohnungssuche mit Hund? Keine Chance!"

©W&W
Eine leistbare Wohnung zu finden, ist im Ländle für die meisten eh schon schwierig genug. Noch schwerer wird es, wenn man einen Hund mitbringt. Zwei Frauen kennen das nur zu gut.

Lilly liegt auf ihrem Kissen und schnarcht leise vor sich hin. Die alte Hundedame kann ruhig schlafen – schließlich weiß sie nichts von den Sorgen, die ihrer Halterin in den vergangenen Wochen so manche schlaflose Nacht bereitet haben. „Mein Vermieter hat mir Ende August mitgeteilt, dass ich ab Oktober aus der Wohnung raus muss“, klagt Desiree Schneider. „Und ich hatte keine Ahnung wohin.“

Nicht einmal ein Rückruf

Denn der Vermieter der 33-Jährigen hat Eigenbedarf angemeldet. „Das ist ja auch sein gutes Recht und passt. Er hat mir sogar angeboten, noch einen Monat länger in der Wohnung zu bleiben, falls ich gar nichts finde“, sagt Desiree. „Ich kann also nichts Schlechtes über ihn sagen.“ Das kann die Dornbirnerin aber stattdessen über die meisten übrigen Wohnungsanbieter im Land: „Ich habe dutzende Mietanfragen rausgeschickt. Und nur Absagen bekommen – jedenfalls wenn ich überhaupt eine Antwort bekommen habe.“

Der Knackpunkt jedes Mal: Lilly, die zehnjährige Bulldoggendame. „Lilly ist allein schon durch ihr Alter sehr ruhig und schläft die meiste Zeit. Aber ich verstehe schon die Vermieter: Das kann natürlich jeder sagen. Und schließlich gehen sie in gewisser Weise ein Risiko ein, wenn sie einen Hund in ihrer Wohnung erlauben“, räumt Desiree ein. „Aber dass wirklich niemand, nirgendwo einem eine Chance gibt, das ist halt schon krass.“

Sechs Jahre auf Suche

Jacqueline Malang aus Hörbranz hat weniger Zeitdruck bei der Wohnungssuche – dafür aber umso mehr Leidensdruck. „Ich wohne aktuell bei meinen Großeltern, weil das Verhältnis zu meinen Eltern nicht gut ist“, erzählt die 35-Jährige. „Aber auch hier geht es mir nicht gut. Ich habe nur ein winziges Zimmer in einem alten Bauernhaus. Im Winter ist es bitterkalt. Wenn im Obergeschoss das Wasser läuft, drückt es mir im Untergeschoss das Abwasser aus dem Abfluss nach oben. Und alles ist vollgestellt mit alten Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, aber von denen sich meine Großeltern nicht trennen wollen.“ Dass es nicht nur um Geschmacksfragen geht, wird klar, als sie mit brüchiger Stimme sagt: „Die Wohnung macht mich krank.“

Seit sechs Jahren sucht die Hörbranzerin deshalb schon nach einer Wohnung für sich und ihren zwölf Jahre alten Sheltie-Rüden Dusty. „Aber bisher habe ich nur Absagen bekommen, immer wegen meines Hundes.“

Nicht ohne den Hund

Ihre Hunde abzugeben, ist aber für beide Frauen keine Option. „Niemals könnte ich Lilly hergeben. Schon gar nicht nur wegen einer Wohnung“, bekräftigt Desiree. Und auch Jacqueline hält fest: „Dusty muss bei mir bleiben.“ Wer nicht selbst einen Hund habe, könne das wahrscheinlich nicht verstehen. „Aber man entscheidet sich ja nicht für einen Hund, um ihn gleich herzugeben, wenn es schwierig wird“, sagt Desiree. „Es ist schließlich ein Lebewesen, kein Haushaltsgegenstand.“

Für Desiree und Lilly gab es inzwischen ein Happy End: Nach langer, intensiver Suche und schon fast aufgegebener Hoffnung hat sie nun eine Wohnung gefunden. „Zum Glück gibt es doch noch warmherzige Menschen, die ein Herz für Tiere haben.“

Das sagt die Mietrechtsexpertin

Dr. Annette Fritsch, Mietervereinigung Vlbg: „Es gibt für Mieter vier unterschiedliche Ausgangslagen: Keine Regelung zu Haustieren in Mietvertrag (MV) und/oder Hausordnung (HO), ein generelles Tierhalteverbot in MV/HO, individuelle Verbotsklauseln für bestimmte Tierarten sowie Haltung nur nach Erlaubnis.

©Petra Rainer

Wenn der MV keine Regelung der Tierhaltung enthält, ist das Halten von üblichen Haustieren – also etwa von Hunden und Katzen – erlaubt. Eine übermäßige Tierhaltung ist vom vertragsgemäßen Gebrauch aber nicht gedeckt.

Klauseln wie ‚Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten‘ werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) als gröblich benachteiligend angesehen und sind somit unwirksam.

Wenn im MV nicht generell die Haltung von Haustieren verboten wird, sondern von bestimmten Arten wie Hunden oder Katzen, dann ist das Verbot wirksam, da es nicht gegen den oben genannten generellen Ausschluss von Haustieren verstößt.

Des Öfteren finden sich in MV Klauseln wie ‚nur mit Genehmigung der Genossenschaft bzw. der Miteigentümerschaft gestattet.‘ Eine solche Klausel ist laut OGH nicht zulässig.

Ein Verstoß gegen Haltungs-verbote ist kein Kündigungsgrund, sondern zieht ‚nur‘ eine Strafe nach sich.“

Wohnung gesucht: Wer kann Jacqueline und Dusty helfen?

Jacqueline Malang und ihr Hund Dusty hoffen noch auf das Wunder, das Desiree Schneider und ihrer Lilly schon widerfahren ist: Sie suchen dringend eine eigene, leistbare Wohnung. „Die Größe ist mir egal, auch ein 1-Zimmer-Appartement würde mir reichen“, sagt Jacqueline. Wichtig wäre ihr nur, dass sie etwa in der Gegend zwischen Hörbranz und Dornbirn und nah an der Autobahn liegt, da Jacqueline zur Arbeit pendelt. Ihre Budgetobergrenze liegt bei 700 Euro. Wer eine Wohnung für sie hätte, kann sich an anja.foertsch@wannundwo.at wenden.

Ruhiger Sheltie-Opa mit Leckerli-Vorliebe: Dusty stellt sich vor

Um Vermietern ein Bild von Dusty zu vermitteln, schickt Jacqueline in jeder Bewerbung eine Vorstellung mit. Hier ein Auszug: „Guten Tag, mein Name ist Dusty. Ich bin zwölf Jahre alt, gehöre zur Rasse Sheltie und bin bei Jacqueline, seit ich zehn Wochen alt war. Früher machten wir sehr viel zusammen. Mittlerweile bin ich sehr ruhig. Ich habe Hüftprobleme, bin nicht mehr so fit und habe einen Hundewagen, weil ich nicht mehr lange laufen kann. Spielen würde ich noch gerne, aber das tut mir weh. Deswegen sind mir Tricks lieber, weil man für wenig Bewegung ein Leckerli bekommt. Ich mache nicht in Gärten, grabe nicht und wälze mich nicht in Dreck. Es wäre sehr schön, wenn wir eine Wohnung hätten.“

(WANN & WO)

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