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Wolfsmasken-Prozess um Vergewaltigung geht zu Ende

Die Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Der 45-Jährige hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Der 45-Jährige hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. ©APA
Im Münchner Wolfsmasken-Prozess soll am Dienstag gegen 15 Uhr das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, der gestanden hat, 2019 ein damals elf Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben. 
Mann mit Wolfsmaske vergewaltigte Elfjährige in München

Es ist eine alptraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt das Kind. Schnell kommt raus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren. An diesem Dienstag (15.00 Uhr) soll nun - mehr als zwei Jahre nach der Tat im Juni 2019 - das Urteil gegen den geständigen Angeklagten fallen.

Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Der 45-Jährige hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert.

Es handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen worden war. Erst kurz vor der Tat waren seine Auflagen gelockert worden.

Verteidigung fordert Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

Die Verteidigung geht - anders als die Staatsanwaltschaft - von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus und forderte in ihrem Plädoyer am Freitag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Opfer möglicherweise gezielt ausgesucht

Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass sich der Mann sein Opfer möglicherweise gezielt aussuchte. Wie es in der zu Prozessbeginn verlesenen Anklage heißt, soll er das damals elf Jahre alte Kind zuvor in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht auch davon aus, dass der Mann an jenem Tag mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen, und dass er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte. Nach Angaben der Ermittler drohte er damit, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.

Der Anwalt des Mannes räumte ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte. Der Mann bestritt aber den Vorsatz zur Tat. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen: "Es gab so ein gewisses Hin und Her: Soll ich? Soll ich nicht?" Ansonsten gestand der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein.

Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern

Der Fall hat von Beginn an die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern aufgeworfen. Denn der Angeklagte befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs. Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er schon in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen und außerdem bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden sein.

Am Tattag durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand. Auf diesem Weg, so räumt er ein, fiel er über das Kind her. "Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden", sagt sein Anwalt Adam Ahmed. "Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?"

Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Diese werden auch als forensische Kliniken bezeichnet. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen. Im Freistaat gibt es davon 14 Einrichtungen.

Ende 2019 befanden sich nach Angaben des Sozialministeriums insgesamt 2884 Menschen im Freistaat im Maßregelvollzug. Im Jahr davor waren es 2772, Ende 2017 waren es 2489. Wer wegen einer psychischen Erkrankung untergebracht wurde, verbrachte 2019 im Schnitt 5,42 Jahre in der Psychiatrie. Suchtkranke blieben dort durchschnittlich 1,42 Jahre.

(dpa)

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