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Regierung hegt Pläne für "langsames Hochfahren"

Präsentiert werden u.a. die Richtlinien für den 15 Milliarden Euro Corona-Nothilfefonds
Präsentiert werden u.a. die Richtlinien für den 15 Milliarden Euro Corona-Nothilfefonds ©APA - Roland Schlager
Details zum langsamen Hochfahren der Wirtschaft werden nächste Woche präsentiert. Einjähriger Auszahlungsstopp für Dividenden. Hotels bleiben bis einschließlich 24. April zu.
Die Wirtschafts-PK von Mittwoch
So ist die Lage im Justizbereich

Die österreichische Bundesregierung gab am Freitagvormittag ein Update zu den wirtschaftlichen Maßnahmen in Zeiten der Coronakrise. Anwesend bei der Pressekonferenz der Regierung waren: Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und WKÖ-Präsident Harald Mahrer gaben

Zentrale Aussagen von Werner Kogler

  • Nutzen des Corona-Hilfsfonds: Überbrückung bei Engpässen und Abgeltung von wirtschaftlichen Schäden
  • Um Ansteckungseffekt dieser Branche auf andere Branchen zu verhindern
  • die Instrumente können ab nächster Woche beantragt werden (Garantien, Zuschüsse)
  • Ein einjähriger Dividendenauszahlungsstopp kommt
  • Einschränkungen bei Auszahlungen von Boni bei größeren Unternehmen werden eingeführt
  • Corona-Verordnung: Hotels bleiben bis einschließlich 24. April zu
  • Motiv der Regierung: Wirtschaftsbetrieb über die Krise drüber retten und einen Beitrag zum Neuaufbau leisten
  • Kogler: „Damit kommen wir sicherlich eine Zeit lang über die Runden“
  • Die Regierung hegt Pläne für ein "langsames Hochfahren" der Wirtschaft: Die Pläne dafür werden nächste Woche präsentiert

Lockerung der Wirtschafts-Einschränkungen

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat am Freitag in einer Pressekonferenz eine Lockerung der wirtschaftlichen Einschränkungen angedeutet. Man werde die Fahrpläne für das langsame Hochfahren ab nächster Woche vorstellen, sagte Kogler. Seit 16. März sind die meisten Geschäfte und Lokale wegen der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie geschlossen.

Die Regierung hat in der Pressekonferenz die Details des 15 Mrd. Euro schweren Nothilfefonds vorgestellt. Die Obergrenze der Hilfsgelder liegt bei drei Monatsumsätzen oder 120 Mio. Euro. Das Paket umfasst auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Anspruchsberechtigt seien Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent haben, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Ansprechpartner sei die Hausbank. Gleichzeitig wird auch die staatliche Haftung bei den Garantien von 80 auf 90 Prozent erhöht.

Wie Kogler sagte, wird es auch einen einjährigen Auszahlungsstopp für Dividenden geben sowie Beschränkungen bei Managerboni.

Corona-Hilfsfonds bietet Kredite mit Staatsgarantie und Zuschüsse

Die Bundesregierung hat am Freitag weitere Details zum Corona-Hilfsfonds bekanntgegeben, der mit 15 Mrd. Euro Unternehmen unterstützen soll, die in der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Das bisher "Notfallhilfe" genannte Paket sieht Kredite mit Staatsgarantie und nicht rückzahlbare Zuschüsse vor, und verlangt im Gegenzug Einschränkungen bei Boni und Dividenden.

Unternehmen die Liquidität brauchen können einen zu 90 Prozent vom Staat garantierten Betriebsmittelkredit beantragen. Er läuft bis zu fünf Jahre und kann noch einmal um fünf Jahre verlängert werden. Die Höhe des Kredits ist mit einem Quartalsumsatz bzw. 120 Mio. Euro begrenzt. Beantragt wird der Kredit bei der Hausbank, die auch die restlichen 10 Prozent am Risiko trägt. Abgedeckt wird der tatsächliche Liquiditätsbedarf eines Unternehmens. Der Zinssatz beträgt höchstens ein Prozent, zuzüglich Garantieentgelten von 0,25 bis 2 Prozent.

Außerdem können Unternehmen einen Staatszuschuss erhalten, der bis zu 90 Mio. Euro geht. Dazu kann ein Teil des Kredits umgewandelt werden, aber auch Unternehmen, die keinen Kredit gebraucht haben, können den Zuschuss beantragen. Konkret wird damit den Unternehmen ein Teil ihrer Fixkosten und der wertlos gewordenen Ware als Zuschuss abgegolten. Das umfasst etwa Mieten, Strom, Gas, Internet, Zinsaufwendungen, Leasingkosten oder Versicherungen, aber auch einen fiktiven Unternehmerlohn, der sich an den Bestimmungen des Härtefallfonds bemisst, sowie unverkäuflich gewordene Waren, die mindestens 50 Prozent ihres Wertes verloren haben, etwa Blumen.

Die Gewährung des Kredits soll dem Unternehmen rasch Liquidität zuführen. Die Abrechnung des Zuschusses wird dann auf Basis der Jahresbilanz erfolgen, also im Laufe des Jahres 2021. Unternehmen, die in der Krise - beginnend mit 16. März, Ende noch offen - im Vergleich zur Vorjahresperiode zwischen 40 und 60 Prozent Umsatz verlieren, sollen 25 Prozent der Fixkosten dieser Periode ersetzt bekommen. Bei Umsatzverlusten zwischen 60 und 80 Prozent sind es 50 Prozent, über 80 Prozent 75 Prozent. Der Zuschuss ist steuerfrei.

Kriterium für die Hilfe ist die Geschäftstätigkeit bzw. Liquiditätsprobleme in Österreich. Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können den Zuschuss beantragen, auch wenn sie Mitarbeiter gekündigt haben. Größere Unternehmen hingegen nur, wenn sie auf Kurzarbeit zurückgreifen und keine Mitarbeiter kündigen.

Im Gegenzug müssen Unternehmen, die Staatshilfe bekommen, im Zeitraum 16.3.2020 bis 16.3.2021 auf Dividenden aus dieser Liquiditätshilfe verzichten. Vor dem 16. März 2020 beschlossene Dividenden können aber noch ausgezahlt werden. Boni an den Vorstand dürfen maximal halb so hoch sein wie im Vorjahr.

Der Corona-Hilfsfonds wird über die neugegründete COFAG - Covid-19 Finanzierungsagentur abgewickelt und hat ein Volumen von 15 Mrd. Euro. Die ersten Gelder können ab 8. April beantragt werden.

(Red.)

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