13. Schweizer Rente: Steuerbonus für Vorarlberger Grenzgänger fix
Wer in Vorarlberg lebt und in der Schweiz gearbeitet hat, darf sich über eine finanzielle Entlastung freuen. Die Schweiz zahlt ab Dezember 2026 erstmals eine 13. Monatsrente im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus. Nun hat auch das österreichische Finanzministerium klargestellt: Die zusätzliche Zahlung wird hierzulande steuerlich begünstigt behandelt.
13. AHV-Rente wird wie Weihnachtsgeld behandelt
Konkret gilt die zusätzliche AHV-Zahlung laut Finanzministerium grundsätzlich als Sonderzahlung, berichtet der ORF Vorarlberg. Damit wird sie – ähnlich wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld – nicht voll versteuert, sondern mit einem fixen Steuersatz von sechs Prozent besteuert.
Für ehemalige Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Vorarlberg bedeutet das spürbare Vorteile. Laut dem Pensionistenverband Vorarlberg können Pensionisten mit einer durchschnittlichen Schweizer Rente dadurch rund 400 Euro sparen.
"Durch die Klarstellung erhalten die Pensionisten, die aus der Schweiz eine Rente beziehen, Rechtssicherheit", erklärte Manfred Lackner, Präsident des Pensionistenverbandes Vorarlberg gegenüber dem ORF.
Schweizer Volksabstimmung machte Weg frei
Die Einführung der 13. AHV-Rente geht auf eine Volksinitiative des Schweizer Gewerkschaftsbundes zurück. Bei einer landesweiten Abstimmung im März 2024 sprach sich eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die zusätzliche Monatsrente aus – trotz Warnungen der Regierung vor hohen Kosten.
Mit der neuen Zahlung erhöht sich die staatliche Schweizer Rente faktisch um 8,3 Prozent. Anspruch haben auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Österreich, sofern sie mindestens zwölf Monate in der Schweiz gearbeitet und Beiträge in die AHV eingezahlt haben.
Die Schweizer Regierung plant, die Mehrkosten unter anderem über eine höhere Mehrwertsteuer zu finanzieren. Darüber muss allerdings noch das Parlament entscheiden.
Wichtig: Monatliche Auszahlung ist entscheidend
Eine wichtige Einschränkung für Grenzgänger gibt es allerdings: Wer seine Schweizer Rente nur einmal jährlich ausbezahlt bekommt, verliert den Anspruch auf die steuerliche Begünstigung in Österreich.
Das Finanzministerium hält dazu fest, dass Betroffene auf eine monatliche Auszahlung umstellen müssen, um die günstigere Besteuerung nutzen zu können. Diese Umstellung sei jedoch jederzeit möglich.
Die steuerliche Begünstigung werde im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs 2027 berücksichtigt, da die erste 13. AHV-Rente im Dezember 2026 ausbezahlt wird.
Politischer Druck aus Vorarlberg
Auch politisch wurde das Thema zuletzt intensiv diskutiert. Bereits im Vorjahr hatte der Vorarlberger Landtag einstimmig einen Antrag zur steuerlichen Entlastung von Grenzgänger-Pensionisten beschlossen.
SPÖ-Landesparteichef Mario Leiter sieht die nun erfolgte Klarstellung als Erfolg. Rund 18.000 Grenzgänger und Grenzgängerinnen leben aktuell in Vorarlberg und arbeiten oder arbeiteten im benachbarten Ausland. Viele von ihnen wurden bislang durch die Gesetzeslage steuerlich benachteiligt, kritisiert Leiter in einer Aussendung und begrüßt deshalb die angekündigte Entscheidung des Finanzministeriums. "Das ist ein wichtiges und längst überfälliges Signal an tausende Menschen, die über Jahrzehnte hinweg gearbeitet und wesentlich zur Wirtschaftskraft Vorarlbergs beigetragen haben", so Leiter.
Was Pensionisten beachten müssen
Einkünfte aus der Schweizer AHV müssen weiterhin in Österreich veranlagt werden. Laut Finanzministerium sind dafür unter anderem folgende Formulare notwendig:
- Arbeitnehmerveranlagung L1
- Beilage L1i für Auslandseinkünfte
- Formular L17 (Lohnausweis bzw. Bescheinigung)
(VOL.AT)