(Christiane Eckert/VOL.AT)
Vier bis fünf Bier und einen Jägermeister hatte die 40-jährige Deutsche an jenem Oktobertag getrunken. Den Alkoholtest verweigerte sie allerdings. Jedenfalls wollte sie in Bregenz ihren Wagen in Betrieb nehmen, als sie der Polizei auffiel. Sie versperrte die Türen, drehte die Musik voll auf und ignorierte die Beamten. Schlussendlich ließ sie ein Fenster herunter, der Beamte griff in das Auto, schlussendlich wurde sie zum Aussteigen gezwungen. Dabei kratzte und schlug sie den Polizisten, wodurch dieser einige Kratzer abbekam.
Beamte besonders geschützt
Weil Polizeibeamte besonderem Schutz unterstehen, gilt eine leichte Körperverletzung bei dieser Berufsgruppe als schwere und wird auch strenger bestraft. Die Frau, die für sieben Monate den Führerschein abgeben musste und ganz gerne einen über den Durst trinkt, wird wegen versuchtem Widerstand und schwerer Körperverletzung zu 960 Euro verurteilt. Ebenso viel gibt es auf Bewährung, plus 150 Euro Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.