Ärger über Gesetzeslage: "Warum ist eine Seebestattung in der Schweiz erlaubt, im Ländle aber nicht?"
Die Beschäftigung mit dem Tod gehört zum Leben. Wenn die letzte Stunde kommt, möchte jeder sicherstellen, auf welche Art er begraben oder beigesetzt wird. Doch auch die ewige Ruhe will gut vorbereitet sein. Denn nicht nur Nachlassangelegenheiten bringen bürokratische Herausforderungen mit sich.
Geht es um verwaltungstechnische Hürden, hat Patrick Kronig (39) einiges zu erzählen. Seit 2013 arbeitet er beim Bestattungs- und Überführungsinstitut Petschenig in Bregenz. Der 2002 gegründete Betrieb ist einer von zwölf Bestattungsunternehmen im Ländle. Insgesamt sechs Mitarbeiter betreuen rund 400 Sterbefälle pro Jahr.
Neun unterschiedliche Gesetze
Angesprochen auf bürokratische Schwierigkeiten, die seiner Branche die Arbeit zusätzlich erschweren, nennt der 39-Jährige zunächst den Föderalismus als Hemmschuh: "Wir haben neun Bundesländer und jedes hat ein anderes Bestattungsgesetz. Oft betreuen wir Trauerfälle aber bundesländerübergreifend. Im Burgenland ist es zum Beispiel erlaubt, die ganze Urne mit nach Hause zu nehmen." In Vorarlberg sei das "undenkbar, hier ist es nur möglich, einen kleinen Teil der Asche als Erinnerung für daheim zu lassen. Da gibt es große Unterschiede in Österreich."
"Bestattungsgesetz nicht mehr zeitgemäß"
Geht es nach Kronig, müsse die Gesetzeslage dringend erneuert werden. Der Trend in der Bestattungskultur habe sich "komplett verändert". "Wir brauchen ein einheitliches Gesetz. Das würde die Arbeit für uns viel einfacher machen."
Der Mitarbeiter erklärt, wie belastend und lebensfremd die Bürokratie ist: "Ich habe meine Prüfung zum Bestatter im Burgenland abgelegt, also musste ich das entsprechende burgenländische Landesgesetz lernen. In Vorarlberg kann ich das aber nicht anwenden. Das zeigt, dass das Bestattungsgesetz nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb sollte es erneuert werden."
Nachfrage bei Seebestattung steigt
Beim Stichwort Bürokratie fällt dem gelernten Prokuristen ein weiterer Punkt ein. Immer mehr Kunden fragen nach einer Seebestattung nach. "Von den rund 400 Sterbefällen pro Jahr wollen zwischen 50 und 80 Angehörige diese."
Doch dem Wunsch vieler Betroffener stehen Paragrafen entgegen. Nach dem Landesgesetz ist diese Art der Bestattung im Ländle derzeit nicht erlaubt. Anders ist die Lage in der Schweiz. Befindet sich ein See oder Fluss vollständig auf Schweizer Staatsgebiet, ist eine Seebeisetzung dort rechtlich möglich.
Vorbild Schweiz
Vom westlichen Nachbarland könne man sich einiges abschauen, betont Kronig. "Die Schweiz ist bei der Seebestattung sehr offen. Da frage ich mich schon, warum es dort erlaubt ist, bei uns aber nicht." Davon abgesehen können die Angehörigen der Verstorbenen dort ihre Urne beim Krematorium selbst abholen. Hierzulande müssten sie vorher mit dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen.
"Ärgert mich sehr"
Auch ein anderer Aspekt wird nach Ansicht von Kronig von der Politik weitgehend ignoriert. "Oft wird vergessen, dass wir Bestatter das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag Ruf- und Bereitschaftsdienst haben. Das bedeutet einen enormen Druck, wir kommen oft an unsere Grenzen." Manchmal gehe es "sehr schnell" und man müsse innerhalb einer halben Stunde am Einsatzort sein. Dazu komme die psychische Belastung.
Im Gegensatz zu Pflegern können Bestatter Supervision oder psychologische Betreuung jedoch nur beanspruchen, wenn sie sich diese mentale Unterstützung selbst finanzieren. "Wir haben das große Glück, dass unser Chef bei Bedarf diese Therapiekosten aus eigener Tasche bezahlt", betont Kronig.
Es ärgere ihn sehr, dass diese Möglichkeit nicht gesetzlich verankert ist. "Der Gesetzgeber könnte doch entscheiden, dass es für Bestattungsfachkräfte fünf Stunden pro Jahr ein Gespräch mit einem Psychologen gibt."
(VOL.AT/Rausch)