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Angeklagter mit "Polizeitaxi" vorgeführt

Mehrfach Vorbestrafter erneut vor Gericht
Mehrfach Vorbestrafter erneut vor Gericht ©VOL.AT/RobertWeber
Ein mehrfach vorbestrafter Mann musste sich in Feldkirch wegen Diebstahls und versuchter Einbrüche verantworten.

Feldkirch Der bereits vielfach vorbestrafte Angeklagte wirkte im Gerichtssaal orientierungslos – und sorgte gleich zu Beginn der Verhandlung für Verwunderung. Als er auf der Anklagebank Platz nahm, fragte er: "Um was geht es?"

Dabei haben es die Vorwürfe in sich. Diebstahl sowie zwei versuchte Einbruchdiebstähle wurden dem Mann zur Last gelegt. Zum Verhandlungstermin war er nicht freiwillig erschienen, sondern wurde von der Polizei vorgeführt.

Laut Anklage soll der 39-Jährige gemeinsam mit einem Mittäter versucht haben, in ein Fachgeschäft einzubrechen. An der Rückseite des Gebäudes wurden laut Polizei deutliche Spuren eines Einbruchsversuchs festgestellt. Der Angeklagte bestritt eine Beteiligung: "Ich habe nichts gemacht." Er sei zwar vor Ort gewesen, aber lediglich durch den Haupteingang gegangen, während sein Begleiter um das Gebäude herumgegangen sei.

Vom Komplizen entlastet

Auch den zweiten Vorfall schilderte der Angeklagte anders als die Ermittler. Sein Begleiter habe mit einer Bohrmaschine ein Schloss öffnen wollen, um persönliche Gegenstände zu holen. Er selbst hätte versucht, ihn davon abzuhalten. "Für so einen Scheiß gehe ich nicht in den Knast", sagte er mehrfach.

Gleichzeitig räumte der Angeklagte ein, sich auffällig verhalten zu haben. Er bemerkte eine Überwachungskamera und versuchte deshalb, nicht ins Blickfeld zu geraten. Eine weitere Haftstrafe habe er unbedingt vermeiden wollen. Vor Gericht zeigte er sich resigniert: "Einmal im Häfn, immer im Häfn, so läuft das in Österreich."

Der als Zeuge geladene Mittäter entlastete den Beschuldigten in wesentlichen Punkten und gab an, die Tat allein begangen zu haben.

Diebstahl gestanden

In einem Punkt zeigte sich der Angeklagte allerdings geständig: Er räumte ein, ein Parfüm gestohlen zu haben. "Ja, ich habe es gestohlen, aber dann zurückgegeben", sagte er. Nach der Beweisaufnahme wurde die Verhandlung geschlossen.

Zwei Jahre Haftstrafe

Bei der Urteilsverkündung kam es nochmals zu Unruhe. Der 39-Jährige fiel dem Richter wiederholt ins Wort und musste ermahnt werden. Das Gericht verhängte eine Zusatzfreiheitsstrafe von fünf Monaten. Zusammen mit bereits bestehenden Haftstrafen von sieben und zwölf Monaten ergibt sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.

(VOL.AT)

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