Die ÖBB konnten sich erfolgreich gegen naturschutzrechtliche Auflagen der Bezirkshauptmannschaft Bregenz für einen Bahnhofsbau wehren.
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
In der österreichischen Rechtslage obliegt das Baurecht sowie der Naturschutz normalerweise den Bundesländern. Eine bedeutende Ausnahme besteht jedoch seit mehr als einem Jahrhundert für Eisenbahnvorhaben, welche ausschließlich dem Bund unterstehen. Dies verhindert, dass Länder dem Bund bau- oder naturschutzrechtliche Vorgaben auferlegen können.
Streitfall um Bahnhofsprojekt in Bregenz
Dennoch sahen sich die Österreichischen Bundesbahnen genötigt, gegen eine naturschutzrechtliche Verfügung der örtlichen Bezirkshauptmannschaft vorzugehen. Die Behörde hatte die Errichtung des Übergangsbahnhofs inklusive Aufzugsanlagen und Fahrradstellplätzen in der Vorarlberger Landeshauptstadt lediglich mit bestimmten Bedingungen bewilligt.
Gerichtsentscheidung bestätigt Bundeskompetenz
Die Eisenbahngesellschaft zeigte sich über das Vorgehen der Bezirkshauptmannschaft überrascht. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um ein Eisenbahnprojekt nach bundesrechtlichen Bestimmungen, was auch für die dazugehörigen Aufzugsanlagen und Fahrradstellplätze gelte. Das Landesverwaltungsgericht teilte diese Einschätzung vollständig, wie der ORF berichtet.
Die Bauwerke würden zweifellos unmittelbar der Durchführung oder Absicherung des Eisenbahnbetriebes beziehungsweise Eisenbahnverkehrs dienen, so das Gericht in seiner Begründung. Ohne diese Einrichtungen wäre ein ordnungsgemäßer Eisenbahnbetrieb undurchführbar. Die zweckgebundene Nutzung für den Eisenbahnbetrieb sei eindeutig gegeben. Daher sei der Verkehrsminister und nicht die Bezirkshauptmannschaft die zuständige Instanz.
Naturschutz bleibt dennoch relevant
Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Umweltaspekte bei Eisenbahnvorhaben vernachlässigt werden. Europäische Umwelt- und Naturschutzbestimmungen sowie internationale Abkommen müssen weiterhin eingehalten werden. Für umfangreichere Eisenbahnvorhaben ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Grundsätzlich können die Bundesländer mit ihren Naturschutzbestimmungen Bahnprojekte jedoch nicht stoppen, was bereits das Verfahren zum Semmering-Basistunnel verdeutlicht hat.
(VOL.AT)