(Neue/Seff Dünser)
Dafür wurde dem Mann aus dem Bezirk Feldkirch der Führerschein für ein halbes Jahr entzogen. Zudem hat der Beschuldigte BH-Geldstrafen zu bezahlen.
Wheelie im Tunnel. Nach Ansicht von Richter Wilfried Schneider vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg stieg der Motorradfahrer, als er von einem Auto überholt wurde, bei einer Geschwindigkeit von rund 80 km/h mit beiden Füßen auf den Motorradsitz und streckte beide Arme seitlich weg. Des Weiteren ist er nach Überzeugung des Richters mit Tempo 80 mehrere Male über mehrere Sekunden nur auf dem Hinterrad seines Motorrads gefahren. Einen solchen Wheelie hat er demnach auch beim Durchfahren eines Tunnels ausgeführt, womit wegen des hochgezogenen Scheinwerfers seine Sichtbarkeit für den Gegenverkehr erheblich beeinträchtigt war.
Der Motorradfahrer, so der Richter, hat dadurch ein Verhalten gesetzt, das an sich geeignet war, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen. Deshalb sei ihm nach dem Führerscheingesetz die Lenkberechtigung für die Mindestdauer von einem halben Jahr zu entziehen.
Der Verwaltungsrichter hat damit die Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters der Feldkircher Bezirkshauptmannschaft (BH) bestätigt. Der Beschwerde des Motorradfahrers gegen den BH-Bescheid wurde keine Folge gegeben. Er könnte sich noch mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wenden.
Auch der Führerscheinentzug von einem halben Jahr für einen Motorradkollegen des Beschwerdeführers wurde am Landesverwaltungsgericht bestätigt. Demnach hat auch er während der gemeinsamen Fahrt auf der S 16 sowie einige Monate später bei Tempo 100 auf einer Autobahnauffahrt mit verbotenen Wheelies „Männchen gemacht“.