Haftstrafen für zwei Rumänen nach ihrem Versuch, 56 Stangen Zigaretten und Bargeld zu erbeuten.
Die beiden Beschuldigten, ein 36-jähriger und ein 43-jähriger Rumäne, wurden von Justizbeamten aus der Untersuchungshaft in den Verhandlungssaal gebracht. Laut Anklage drangen sie am 11. Juni 2026 gewaltsam in eine Trafik in Frastanz ein. Dort sollen sie 56 Stangen Zigaretten sowie Münzgeld im Gesamtwert von rund 5000 Euro erbeutet haben. Allerdings wurden sie noch im Geschäft auf frischer Tat ertappt. Genau darin sah die Verteidigung ihr wichtigstes Argument zur Entschärfung der Tat: Die Beute habe das Geschäft nie verlassen und konnte vollständig sichergestellt werden.
Mit gesenktem Kopf
Richterin Franziska Klammer befragte zunächst den 36-Jährigen zu seinen Vorstrafen. Über eine Dolmetscherin erklärte er, bereits eineinhalb Jahre in Deutschland in Haft gewesen zu sein. Während der gesamten Verhandlung saß er mit gesenktem Kopf da und verfolgte angespannt das Geschehen.
Die Staatsanwältin verwies auf die Anklageschrift. Richterin Klammer erklärte, dass sich der Erstangeklagte im einschlägigen Rückfall befinde. Dadurch erhöhe sich der Strafrahmen von drei auf vier Jahre. Sein Verteidiger hielt dagegen: "Viereinhalb Jahre Gefängnis wären angesichts des Geständnisses eine massive Strafdrohung", und ersuchte um ein mildes Urteil.
Beim 43-jährigen Mitangeklagten stellte sich die Situation anders dar. Zwar seien sechs Eintragungen aus Deutschland bekannt, dabei handle es sich jedoch ausschließlich um Geldstrafen. Einen strafverschärfenden Rückfall sah das Gericht daher nicht.
"Es tut mir 1000 Mal leid"
"Es tut mir 1000 Mal leid", sagte der Erstangeklagte. Er sei mit dem Vorsatz nach Österreich gekommen, um zu arbeiten, jedoch verzweifelt gewesen und habe schnelles Geld verdienen wollen, um sich eine Heimreise zu seinen Kindern leisten zu können.
Auch der Zweitangeklagte schilderte seine schwierige Lebenssituation. "Ich bereue es, und es tut mir leid", erklärte er. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung blieben in ihren Schlussplädoyers bei ihren Anträgen.
Urteil sofort rechtskräftig
Richterin Klammer glaubte beiden ihre finanzielle Notlage. Dennoch stellte sie klar, dass es nicht beim Versuch geblieben sei. Die Zigaretten seien bereits in Säcke verpackt gewesen, womit der Diebstahl als vollendet gelte. Strafmildernd wertete sie das umfassende Geständnis, die Reue sowie den Umstand, dass das gesamte Diebesgut sichergestellt und der Trafik vollständig zurückgegeben werden konnte.
Der Erstangeklagte wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Noch im Gerichtssaal fragte er nach der Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung, die die Richterin grundsätzlich für denkbar hielt. Der Zweitangeklagte erhielt zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt.
Beide nahmen das Urteil noch im Saal an, ohne Rücksprache mit ihren Verteidigern zu halten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
(VOL.AT)