Schuldsprüche in Vorarlberger "Wirtschaftsbundaffäre" bestätigt
Die vier Männer waren im März in erster Instanz wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung verurteilt worden. Die Verteidiger der Angeklagten meldeten Berufung an, auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief.
Sowohl die Berufungen der Verteidiger als auch jene der WKStA gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch (LG) wurden nunmehr abgewiesen. Gegen den Wirtschaftsbund als Verband war zudem eine auf drei Jahre bedingte Verbandsgeldbuße in Höhe von 4.500 Euro verhängt worden. Auch die Strafe gegen den Wirtschaftsbund wurde vom Oberlandesgericht bestätigt.
Geldstrafen bleiben bestehen
Angeklagt waren neben dem ehemaligen Vorarlberger Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) die drei Ex-Wirtschaftsbund-Führungskräfte Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter. Sie waren nunmehr rechtskräftig zu Geldstrafen in Höhe von 27.500 Euro (Rüdisser), 15.000 Euro (Metzler), 13.500 Euro (Kessler) und 10.000 Euro (Natter) verurteilt worden. Jeweils die Hälfte der Geldstrafen wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Der konkrete Vorwurf drehte sich um die Bezahlung von sechs Weihnachtsessen mit jeweils 30 bis 35 Teilnehmern im Gesamtwert von 12.980 Euro. Rüdisser hatte eingeladen, der Wirtschaftsbund bezahlte.
Der vorsitzende Richter Peter Friedrich führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass beide Tatbestände - Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung - ausreichend erfüllt seien. Es gehe dabei etwa nicht darum, dass konkrete Amtsgeschäfte beeinflusst worden seien, wies er vorangegangene Argumentationen der Verteidiger zurück. "Es geht um Klimapflege und die wohlwollende Behandlung von Anliegen", so Friedrich. Zur Erfüllung des Tatbestandes gelte eine niedrige Schwelle, merkte der Richter an.
Anwälte sahen keinen Vorsatz, forderten Freispruch
Die Verteidiger der Angeklagten hatten zuvor in ihren Plädoyers unisono einen Freispruch ihrer Mandanten gefordert. Insbesondere begründeten sie dies mit einem fehlenden Tatvorsatz. "Keiner der Beschuldigten hatte irgendeinen Vorsatz", so ein Anwalt. Die Verteidiger sprachen einhellig von üblichen Vorgängen in der Beziehung zwischen einer wirtschaftlichen Interessensvertretung und der Politik. Der Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA) sah hingegen eine zu milde Strafe.
Rüdisser gab erneut an, mit der Praxis eine "Tradition" seines Vorgängers übernommen und keine Vorteilsannahme beabsichtigt zu haben. Vielmehr habe er in seinem Berufsleben darauf geachtet, sich von einer solchen fernzuhalten. Er hätte dies nie so fortgeführt, wenn er an "eine gesetzeswidrige Vorteilsannahme nur gedacht hätte". Kessler wiederum bestritt ebenfalls einen Vorsatz und zeigte sich ob der Anklage überhaupt "sprachlos, wenn ich den Sachverhalt Revue passieren lasse".
Erste Instanz ging nicht von Absicht aus
Bereits der Richter in erster Instanz hatte indes in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass er bei den vier Angeklagten nicht von Absicht ausgehe - weder in der Vorteilsannahme noch in der Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. "Ich glaube nicht, dass Sie irgendetwas falsch gemacht haben", sagte er an Rüdisser gewandt. Darum gehe es aber nicht. Durch die Bezahlung von Weihnachtsessen für Rüdisser und seine Mitarbeitenden sei ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen worden, deshalb sei der Straftatbestand erfüllt. Dass die Geldstrafen unterschiedlich hoch ausfielen, begründete der Richter einerseits mit den Vermögensverhältnissen der Angeklagten, andererseits mit den verschieden langen Beteiligungen der Angeklagten.
Der konkrete Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezog sich auf die Bezahlung von Weihnachtsessen in den Jahren 2013, 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie ein Essen anlässlich Rüdissers Ausscheiden aus der Politik im Jahr 2019 mit jeweils 30 bis 35 Teilnehmern im Gesamtwert von 12.980 Euro. Veranstaltet wurden die Weihnachtsessen von Rüdisser, beglichen wurden die Rechnungen jeweils vom Wirtschaftsbund. Die WKStA betonte, Rüdisser habe dadurch einen ungebührlichen Vorteil erhalten und "sich in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen" lassen. Dabei gehe es nicht darum, eine sofortige Gegenleistung zu erhalten, sondern sich für die Zukunft gefügig zu machen. Die Staatsanwaltschaft sah in dem gegebenen Sachverhalt geradezu ein Paradebeispiel in Sachen "Anfütterung".
(APA)