"Bespuckt, geschlagen, gefilmt" – Was ein Fall aus Lustenau über Mobbing im Ländle zeigt
Eine Mutter aus Lustenau ringt seit Tagen mit sich. Lange habe sie gezögert, mit dem Vorfall an die Öffentlichkeit zu gehen. "Ich hatte Angst, dass alles noch schlimmer wird", sagt sie. Zu sensibel sei die Situation, zu groß die Sorge um ihren Sohn.
Was sie der Redaktion schildert, habe sie bislang nur Polizei und Schule erzählt. Ihr Sohn sei von mehreren Jugendlichen attackiert worden. Er sei zu Boden gestoßen, bespuckt und geschlagen worden. Der Vorfall sei mit einem Handy gefilmt worden. "Er musste etwas sagen, damit sie von ihm ablassen", erzählt die Mutter.
Vorfall wurde mit dem Handy gefilmt
"Er kam total verweint und von oben bis unten verdreckt nach Hause", erzählt die Mutter. Für die Familie sei das ein Schock gewesen.
Sie erstattete Anzeige bei der Polizei und ließ ihr Kind im Krankenhaus untersuchen. Äußerlich seien nur leichte Verletzungen festgestellt worden. "Aber die Psyche des Kindes ist etwas anderes", sagt sie.
Nach ihren Angaben gibt es mehrere Tatverdächtige. Die Ermittlungen laufen.
Kein Einzelfall
Der Vorfall aus Lustenau steht nicht isoliert. Offizielle Zahlen zeigen, dass Konflikte und Mobbingmeldungen an Vorarlberger Schulen regelmäßig Thema sind.
Im Schuljahr 2024/25 verzeichnete die Koordinationsstelle Mobbing (KoMo) der Bildungsdirektion Vorarlberg 96 Anfragen zu schulischen Konflikten. 71 dieser Anfragen kamen von Eltern oder Angehörigen, 91 betrafen Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern.
Die Koordinationsstelle betont, dass nicht jede Anfrage automatisch als "Mobbing" im fachlichen Sinn eingestuft werde. Entscheidend seien Kriterien wie Wiederholung, Machtungleichgewicht und Dauer.
Dennoch zeigen die Zahlen: Hinter einzelnen öffentlich gewordenen Fällen steht ein kontinuierlicher Beratungsbedarf.
In 51 Fällen wurden strukturierte Falldokumentationen erstellt und an Schulen übermittelt. 14 Fälle wurden konkret an Schulleitungen gemeldet.
Wie viele dieser Fälle zu disziplinären Maßnahmen führten oder in strafrechtliche Verfahren mündeten, wird im Bericht nicht im Detail ausgewiesen.
Wann aus Mobbing eine Straftat wird
„Mobbing“ ist kein eigener Straftatbestand. Strafrechtlich entscheidend ist die konkrete Handlung.
- § 83 StGB – Körperverletzung: Schlagen oder körperliche Angriffe
- § 105 StGB – Nötigung: Zwingen zu Aussagen oder Handlungen
- § 107 StGB – Gefährliche Drohung: Ernsthafte Bedrohung
- § 107c StGB – Cybermobbing: Fortdauernde Belästigung über digitale Kanäle
- § 120a StGB – Unbefugte Bildaufnahme: Heimliches Filmen oder Verbreiten
- § 78 UrhG – Bildnisschutz: Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung
Strafrechtlich verantwortlich sind Jugendliche in Österreich grundsätzlich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Unter 14-Jährige gelten als strafunmündig.
Zwischen Strafrecht und Schulrealität
In der Praxis verlaufen viele Konflikte nicht über Gerichte, sondern über schulinterne Verfahren. Die Koordinationsstelle Mobbing versteht sich als Beratungsstelle. Sie dokumentiert, vermittelt und begleitet – sie entscheidet jedoch nicht über disziplinäre Maßnahmen.
Das führt zu einem Spannungsfeld: Eltern erwarten häufig klare Konsequenzen. Schulen setzen dagegen primär auf pädagogische Interventionen.
Gerade bei Jugendlichen unter 14 Jahren greift das Strafrecht nicht. Maßnahmen bewegen sich dann im schulischen oder jugendhilferechtlichen Rahmen. Für betroffene Familien entsteht dadurch nicht selten der Eindruck, dass erlebte Gewalt und tatsächliche Konsequenzen auseinanderfallen.
Millionen für Prävention – und offene Fragen
Das Land Vorarlberg investiert in den Ausbau der Schulsozialarbeit. Im Voranschlag 2026 sind unter anderem 300.000 Euro für den weiteren Ausbau vorgesehen. Zusätzlich findet sich eine Budgetposition von über sechs Millionen Euro für Jugenddienste, darunter Schulsozialarbeit.
Ziel ist es, bis 2027 landesweit 40 Vollzeitstellen zu erreichen.
Parallel dazu beschloss der Vorarlberger Landtag, die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft auch auf Mobbingfälle außerhalb des schulischen Bereichs auszuweiten.
Die Budgetzahlen und Beschlüsse zeigen, dass das Thema politisch priorisiert wird.
Ob die bestehenden Strukturen in jedem Einzelfall greifen, hängt jedoch von konkreten Abläufen vor Ort ab – von Aufsicht, Dokumentation, Kommunikation und Reaktion.
Von Mobbing betroffen? Melde dich.
Wir nehmen jede Nachricht ernst. Vertraulich. Empathisch. Direkt.
Wenn du etwas erlebt hast oder helfen willst, Missstände sichtbar zu machen – schreib uns.
Hinweis: Wir melden uns persönlich zurück.
Öffentlicher Druck wächst
Neben institutionellen Maßnahmen wächst auch der öffentliche Druck. In sozialen Netzwerken berichten Eltern zunehmend über Mobbingerfahrungen ihrer Kinder. Einzelne Fälle erreichen rasch große Aufmerksamkeit.
Mit Social Media verschiebt sich die Dynamik: Konflikte bleiben nicht im Klassenzimmer. Sie werden öffentlich diskutiert – oft noch bevor Ermittlungen oder schulische Verfahren abgeschlossen sind.
Damit entsteht zusätzlicher Druck auf Schulen und Behörden, schneller und sichtbarer zu reagieren.
Während Ermittlungen laufen und Präventionsprogramme ausgebaut werden, bleibt für betroffene Familien die Situation konkret. Für das Land stellt sich jedoch eine grundsätzliche Frage: Wie geht man mit Konflikten um, die längst nicht mehr im Klassenzimmer enden?
(VOL.AT)