Besuchsverbot in Vorarlberger Krankenhäusern
In Vorarlbergs Krankenhäuser sind bis auf weiteres keine Besuche mehr gestattet. Die österreichweite Verordnung sieht aber vor, dass es eine Ausnahme für all jene Patienten gibt, die länger als eine Woche im Spital aufgenommen sind.
In diesen Fällen ist ein Besucher pro Patient pro Woche erlaubt. Es gilt die 2Gplus-Regel:
- Geimpft + PCR-Test oder
- Genesen + PCR-Test
Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Zutritt haben darüber hinaus:
- Zwei Personen zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patienten pro Tag, für sie gilt die 2Gplus-Regel
- Höchstens zwei Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten pro Tag
- Höchstens eine Person zur Begleitung bei Schwangerschaftsuntersuchungen sowie während und nach einer Geburt
- Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Spitalsambulanzen nur im Notfall
Spitalsambulanzen sollten weiter nur im Notfall, mit Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit durch einen niedergelassenen Arzt oder bei vereinbartem Termin besucht werden, so die Krankenhausbetriebsgesellschaft.
(red)